Stühlingen Mit der Einführung des Kindergartenverwaltungsprogramms „Little Bird“ ab April 2022 sind neue Aufnahmekriterien für alle Kindertagesstätten in Stühlingen in Kraft getreten. Diese sollten eine gerechte und transparente Platzvergabe ermöglichen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung machte Hauptamtsleiterin Agnes Kaiser deutlich, dass es sich in den drei Jahren seit der Einführung gezeigt hat, dass diese Aufnahmekriterien nicht eindeutig sind. Grundsätzlich gilt seit 3.¦März, dass bis zum 31. Januar der Platzbedarf für das darauffolgende Kita-Jahr angemeldet werden muss. Für Krippen-Kinder gilt mit dem 31. Juli ein zweiter Stichtag. Das Kita-Jahr dauert vom 1. September bis zum 31. August im darauffolgenden Jahr. Anmeldungen nach dem Stichtag können nur nachrangig aufgenommen werden.

Kinder, deren Familien außerhalb der Stadt Stühlingen wohnen, können nur aufgenommen werden, wenn die Plätze nicht von dort wohnenden Kindern benötigt werden. Hierbei werden Kinder von in Stühlingen beschäftigten Eltern bevorzugt, die dafür jährlich eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen müssen. Soziale Komponenten werden ebenfalls berücksichtigt, so werden zum Beispiel Kinder, bei denen Kindeswohlgefährdung vorliegt, bevorzugt in die Kitas aufgenommen. Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung werden nur aufgenommen, wenn ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Platzzusagen gelten nicht, wenn sich entscheidungsrelevante Angaben als falsch herausstellen.

Grundsätzlich werden die Kinder nach Alter aufgenommen, dabei gilt eine bestimmte Reihenfolge. Vorschüler kommen zuerst dran, dann die Geschwisterkinder. Dann kommt es auf die Berufstätigkeit des oder der Erziehungsberechtigten an und dann wird das soziale Umfeld betrachtet (Alleinerziehend, Familienstruktur, Migrationshintergrund). Wechselwünsche innerhalb des Stadtgebietes sind dann möglich, wenn der Wunschkindergarten den aktuellen Betreuungsbedarf decken kann, also Plätze frei sind. Dann kann in jedem Alter gewechselt werden. Die Aufnahme in die Krippe vom Kinderland Hohenlupfen ist nur möglich, wenn die Krippe mindestens sechs Monate besucht werden kann. Und ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz im Kinderland ist nur gegeben, wenn die Krippe mindestens ein Jahr besucht worden ist. Ansonsten nehmen die Kinder am regulären Aufnahmeprozess teil. Die Veränderungen hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen.