Sofern der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal die Änderung des Flächennutzungsplans noch endgültig absegnet, können die Erschließungsarbeiten am neuen Gewerbegebiet „Morgenwaide“ in Grafenhausen beginnen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan in der jüngsten Sitzung als Satzung verabschiedet. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt wurden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Waldshut verbindlich geregelt.
Gewerbe als wichtiges Standbein
Für die Gemeinde Grafenhausen ist das Gewerbe neben Handel, Tourismus und Landwirtschaft ein wichtiges Standbein. Aufgrund fehlender Grundstücke im bisherigen Gewerbegebiet ist die Entwicklung bestehender sowie die Ansiedlung neuer Betriebe nahezu ausgeschlossen.
Mit der Erschließung neuer Flächen, die an vorhandene Industrieansiedlungen anschließen, sollen weitere Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hierfür musste der bestehende Flächennutzungsplan angepasst und ein neuer Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morgenwaide“ aufgestellt werden.
Stefan Läufer von der fsp.stadtplanung aus Freiburg und Landschaftsplaner Georg Kunz aus Todtnauberg erläuterten in der öffentlichen Ratssitzung am Donnerstag die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der abschließenden Offenlage zur 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des Bebauungsplans „Morgenwaide“.
Nach den Beratungen verabschiedete der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung und empfahl dem Verwaltungsverband, die Änderung des FNP zu befürworten. Sobald diese Hürde genommen ist, können bereits im Frühjahr die Erschließungsarbeiten für die neuen Gewerbegrundstücke beginnen.
Rund 4,5 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen auf Grafenhausener Gemarkung sollen in ein Industriegebiet umgewandelt werden.
Mit dieser Entwicklung eines attraktiven Gewerbegebietes und der damit verbundenen Erweiterungsmöglichkeiten für bereits ortsansässige sowie sich neu ansiedelnde Firmen und Betriebe wird ohne Wenn und Aber das Standbein Gewerbe gestärkt.
Allerdings wird das Standbein Landwirtschaft geschwächt. Die Flächen des künftigen Gewerbegebiets, die von der Gemeinde an Landwirte verpachtet waren, wurden bisher nämlich vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt.
Öffentlich-Rechtlicher Vertrag
Gemäß dem Bebauungsplan sind zwei neue Verkehrsanbindungen an die bestehende Gewerbestraße nötig. Bereits vorhandene Grünstrukturen im Planungsgebiet sollen erhalten und durch Einzelbäume ergänzt werden. Zusätzlich müssen mindestens 80 Prozent aller Dachflächen begrünt werden. Am westlichen Plangebietsrand muss eine dreireihige, fünf Meter breite Feldhecke auf einer Fläche von rund 1060 Quadratmetern gepflanzt werden.

Die Gemeinde hat sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der mit dem Amt für Umweltschutz im Landratsamt geschlossen wurde, verpflichtet, weitere Ausgleichsmaßnahmen für im Planungsgebiet nicht ausgleichbare Eingriffe in den Naturhaushalt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs durchzuführen.
So muss die im Rahmen von früheren Ausgleichsmaßnahmen bereits nördlich des Gewerbegebiets „Signauer Schachen“ gepflanzte Hecke auf eine fünfreihige Bepflanzung erweitert werden. Dies entspricht einer Fläche von 3360 Quadratmetern.
Weiterhin müssen an das neue Gewerbegebiet angrenzende Acker- und Fettwiesenflächen in eine Magerwiese umgewandelt werden. Im Vertrag wurden auch klare Anweisungen zur Herstellung der neuen Naturfläche angegeben, die übrigens auch nicht gedüngt werden darf. Mitte Juni und Mitte September darf die Wiese gemäht werden, wobei das Gras abgetragen werden muss. Eine Mulchmahd ist nicht zulässig.
Zusätzlich wurde festgeschrieben, dass 2,61 Hektar Waldfläche in Staufen dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen und zwei weitere Waldstücke mit insgesamt knapp einem Hektar als Eichen-Sekundärwald sowie Tannenwald aufgeforstet werden müssen. Vertraglich wurde auch festgelegt, dass abgängige Gehölze zu ersetzen sind. Zum Schutz der bestehenden Hecke unterhalb der Stromleitung muss von der Gemeinde ein dauerhafter Schutzzaun errichtet werden.