Wenn 17 Familien sich beim Infotag über die mögliche Einrichtung eines kommunalen Waldkindergartens in Grafenhausen informieren, dann kann von einem Erfolg gesprochen werden. Nicht nur Erzieherin und Fachlehrerin an Sonderschulen Jeanette Kaiser, die über die Konzeption informierte, sondern auch Bürgermeister Christian Behringer zeigte sich zufrieden: „Wir sind auf dem richtigen Weg“, konstatierte der Rathauschef.
In Grafenhausen könnte es ab dem nächsten Frühjahr neben dem bestehenden katholischen Kindergarten St. Bernhard mit einem „Waldkindergarten“ eine alternative Erziehungsform für Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt geben. Träger der neuen Einrichtung wäre die Gemeinde Grafenhausen. Die Idee, das pädagogische Angebot um einen weiteren Baustein zu erweitern, stammt von Jeanette Kaiser aus Birkendorf, Erzieherin und Fachlehrerin an Sonderschulen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung konnten sich Interessierte über das geplante Projekt „Waldkindergarten“, an der neben Bürgermeister Christian Behringer und Hauptamtsleiterin Ruth Stoll-Baumgartner auch Förster Friedrich Hugel teilnahmen, näher informieren. Rathauschef Behringer teilte den 17 anwesenden Familien mit, dass der Gemeinderat über die Konzeption eines kommunalen Waldkindergartens von Initiatorin Jeanette Kaiser aus Birkendorf bereits im Vorfeld informiert worden sei.

Ein Beschluss wurde jedoch noch nicht gefasst. Eine endgültige Entscheidung wird der Gemeinderat nach Behringers Worten vermutlich im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung Ende Oktober treffen. Nach der Begrüßung vor der Hütte des Jugendzeltplatzes wurde der mögliche Standort des Waldkindergartens gemeinsam besichtigt. Hierzu teilte der Bürgermeister mit, dass auch der Standort noch nicht genau feststeht. Es wurde aber festgestellt, dass dieser angedachte Wiesenplatz zumindest der Gemeinde Grafenhausen gehört.
Wie Förster Friedrich Hugel erläuterte, bestehe im Wald freies Betretungsrecht. Deshalb falle es unter das persönliche Lebensrisiko, sollte – aus welchen Gründen auch immer – beispielsweise ein Ast abbrechen. Wenn aber vom Waldbesitzer eine Einrichtung wie eine Hütte oder ein Grillplatz eingerichtet werde, dann bestehe eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht.

„Das betrifft auch einen Waldkindergarten“, erklärte Hugel. Dies beginne bereits beim Sammelplatz der Kinder und betreffe auch den Weg bis hin zum Aufenthaltsbereich des Kindergartens, was genau definiert werden müsse. Ebenso müsse für den Bauwagen ein Sicherungsabstand von 30 Metern bis zum Waldrand eingehalten werden. In regelmäßigen Abständen müssten diese Bereiche vom Forstamt auf Sicherheit überprüft werden. Dies vor allem nach extremen Wettereinflüssen wie Sturmschäden oder Schneebruch, die dokumentiert werden müssten. „Die Sicherheit der Kinder muss jederzeit gewährleistet sein“, betonte auch der Bürgermeister.

Jeanette Kaiser stellte eine Kurzfassung der von ihr entwickelten Waldkindergartenkonzeption vor. Auch hatten die Eltern jeweils eine schriftliche Zusammenfassung des Konzeptes mit den Themen „Was ist ein Waldkindergarten“ oder „Was bedeutet Wald- und Naturpädagogik“ erhalten. Die Erzieherin erläuterte unter anderem, wie ein typischer Tagesablauf im Kindergarten aussehen könnte. Welche Vorteile bietet der Waldkindergarten? Auch diese Frage wurde von Jeanette Kaiser umfassend beantwortet. „Der Schwerpunkt basiert unter anderem auf gemeinsamem Erleben und Handeln gemäß unseren Leitsätzen „Gemeinsam statt einsam – voneinander miteinander lernen“, so Kaiser.