Dass Feuchttücher nichts in der Toilette verloren haben, müsste eigentlich hinlänglich bekannt sein. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass das reißfeste Gewebe in der Kanalisation landet und den Betrieb der Kläranlage stört. So auch in der Großen Kreisstadt. „Das Personal in der Anlage ist etwa ein Mal pro Monat damit beschäftigt, Verstopfungen zu beheben, die oftmals durch Feuchttücher entstehen“, berichtete Naiara Belucci, Mitarbeiterin des städtischen Tiefbauamts, in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Waldshut-Tiengen.
Das Gremium stimmte geschlossen dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Rechenanlage der Kläranlage Waldshut zu erweitern. Die Anlage befindet sich am Auweg in der Waldshuter Bleiche. Belucci hatte zuvor die Notwendigkeit der Maßnahme erläutert. „Das Problem ist, dass die Feuchttücher sich nicht wie herkömmliches Toilettenpapier im Wasser auflösen“, erklärte sie. Stattdessen verknote sich das auch im nassen Zustand reißfeste Material zu meterlangen Zöpfen.
Höherer Wartungsaufwand durch Fremdstoffe
Da die Rechenanlage der Waldshuter Kläranlage mit acht Millimetern Durchlass verhältnismäßig groß sei, passieren die Fremdstoffe die Barriere. Als Folgen nannte Belucci einen höheren Materialverschleiß, einen steigenden Wartungsaufwand und kürzere Wartungsintervalle.
Zur Verbesserung der Waldshuter Kläranlage soll ein zweiter nachgeschalter Rechen eingebaut werden. Dieser weise mit fünf Millimetern eine kleinere Spaltweite zwischen den Rechenstäben auf. Dadurch sollen mehr Grobstoffe aus dem Abwasser zurückgehalten werden. Die Ratsmitglieder beauftragten das Unternehmen Karl Kraus Maschinenbau – Umwelttechnik aus Ühlingen-Birkendorf mit der Umsetzung der Maßnahme, die 113.383 Euro kosten soll.
Ungeachtet der Nachrüstung der Kläranlage Waldshut möchte die Stadtverwaltung die Bevölkerung für die richtige Entsorgungsmethode von Feuchttüchern sensibilisieren, die nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll gehören. Nach einem Vorschlag von der Grünen-Fraktionssprecherin Petra Thyen signalisierte Oberbürgermeister Philipp Frank, einen entsprechenden Hinweis im städtischen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.