Die Kindertagesstätten und Schulen bleiben vorerst aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Für viele Eltern bedeutet das, Beruf, Kinderbetreuung und Haushalt täglich aufs Neue zu organisieren. Anders als zu Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 haben aber zumindest Eltern von kleinen Kindern im Krippen- und Kindergartenalter bereits seit Beginn des zweiten Lockdowns die Möglichkeit, ihre Kinder in der Notbetreuung ihrer Kita unterbringen zu können. Voraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Wie sieht die Situation in Waldshut-Tiengen aus? Haben alle Kindergärten eine Notbetreuung? Stephanie Meyer, bei der Stadt zuständig für Schulen und Kindergärten, gibt Auskunft.

  1. .Bieten alle Kitas in Waldshut-Tiengen eine Notbetreuung an? „Alle neun städtischen Kindertageseinrichtungen und auch die freien Träger in Waldshut-Tiengen bieten Notbetreuung an. Formal ist keine Grenze der Anzahl an Kindern vorgegeben. Es wird aber ausdrücklich darum gebeten, den Antrag auf Notbetreuung nur zu stellen, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.“
  2. .Seit einiger Zeit gibt es Studien, die belegen sollen, dass Erzieherinnen die Berufsgruppe sind, die am meisten mit dem Corona-Virus infiziert wurden. Wie sehen die Erfahrungen vor Ort aus? „Dies können wir so nicht bestätigen. Es gab bisher vereinzelt Infektionsfälle bei Erzieherinnen. Vorwiegend sind diese Fälle auf eine Ansteckung im privaten Umfeld zurückzuführen.“
  3. .Müssen Eltern, deren Kinder die Notbetreuung nutzen, den vollen Kita-Betrag zahlen? „Ja, Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, müssen den gewohnten Beitrag zahlen.“
  4. .Die Gebühren für den Monat Januar wurden bereits bei allen Eltern in Waldshut-Tiengen abgebucht, also auch bei jenen, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Andere Kommunen haben bereits auf die Beiträge verzichtet. Gibt es die Möglichkeit auf Rückerstattung, weil keine Betreuung stattgefunden hat? „Die Beiträge sind momentan wie gewohnt zu zahlen. Bisher kam keine Information, dass mit Mitteln seitens der Landesregierung für ausgefallene Elternbeiträge zu rechnen ist. Eine Entscheidung über eine Rückerstattung wird nach Ende des Lockdowns im Gemeinderat zur Diskussion gestellt.“
  5. .Im ersten Lockdown im Frühjahr mussten keine Kita-Beiträge gezahlt werden. Was kostete solch ein Ausfall die Stadt, auch vor dem Hintergrund, dass das Personal nicht in Kurzarbeit ging? „In seiner Sitzung vom 22. Juni 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Elternbeiträge von Mitte März bis einschließlich Juni zu erlassen. Die Schätzung der Beitragsausfälle für die städtischen Kindertageseinrichtungen lag bei circa 240.000 Euro für den gesamten Zeitraum, ohne Berücksichtigung der Abrechnung für die Notbetreuung. Für die freien Träger lag die Schätzung bei circa 370.000 Euro. Da wir auch für die freien Träger die Erstattung mit tragen müssen, können wir nicht genau sagen, was im Fall des erneuten Gebührenerlasses abzüglich der Notbetreuung auf uns zukommt. Mit dem erneuten Lockdown seit Mitte Dezember kann die Notbetreuung von einem größeren Personenkreis in Anspruch genommen werden. Nicht nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, können ihre Kinder in die Kitas bringen. Somit benötigen wir auch alle Erzieherinnen und Erzieher, um Betreuung in vollem Umfang und in Kleingruppen anbieten zu können.“