Gastronomen müssen trotz der niedrigen Infektionszahlen und unabhängig von der geltenden Inzidenzstufe ein Hygienekonzept vorweisen können. Zum Konzept zählt auch, die Kontaktdaten der Gäste zu erheben, um im Ernstfall eine Infektionskette nachvollziehen zu können.
Ralph Albrecht, Leiter des Ordnungsamts in Waldshut-Tiengen, erklärt: „Wir wollen mit den flächendeckenden Kontrollen sicherstellen, dass in der Umsetzung der Hygienekonzepte im Alltag kein strukturelles Defizit besteht. Das ist alles.“
Die Corona-Verordnung lasse jedem einen gewissen Spielraum, um die Vorschriften umzusetzen. So sei es den Gastwirten beispielsweise selbst überlassen, wie sie die Kontaktdaten der Gäste erheben. Ob per App auf dem Smartphone oder analog auf einem Blatt Papier spiele keine Rolle – Hauptsache die Daten werden erhoben.
Uwe Böhler von der Ortspolizeibehörde Waldshut-Tiengen ergänzt: „Aktuell sind von Gaststättenbetreibern laut Corona-Verordnung trotz der vielen Freiheiten die Kontakt-Recherchen zu ermöglichen. Auslöser für die Kontrollen war ein Vorfall in einem Tiengener Lokal vor etwa zwei Wochen.“ Dort habe ein mit Corona infizierter Gast weitere angesteckt.
Wegen fehlender Kontaktdaten folgte der Aufruf über die Sozialen Medien, die Gäste sollten sich selbst beim Ordnungsamt melden. „Diesen Vorfall haben wir als Anlass genommen, um alle Gaststättenbetreiber anzuschreiben, sie erneut auf die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung hinzuweisen und auf die Kontrollen vorzubereiten.“ Seit Montag sei nun der Gemeindevollzugsdienst unterwegs, um die Gaststätten zu kontrollieren.
Die Frage im Mittelpunkt der Kontrollen lautet: Werden die Gäste darauf hingewiesen, ihre Kontaktdaten in irgendeiner Form zu hinterlassen? Ob der Besuch im Restaurant mit der Luca-App registriert oder per Hand auf einem Zettel eingetragen werde, sei nicht entscheidend. Wichtig sei nur, im Nachhinein nachvollziehen zu können, von wann bis wann die Gäste im Restaurant waren, wie sie heißen und wie der Betreiber sie im Ernstfall kontaktieren kann.
„Die Bedienung kann auch an den Tisch kommen und die Daten proaktiv erheben“, ergänzt Böhler. Aber mindestens einen Kanal müsse es in jeder Gaststätte geben. „Wichtig anzumerken ist, dass wir die Daten bei den Kontrollen nicht einsammeln. Wir kontrollieren nur, ob sie von den Betreibern aufgenommen werden.“ Der Gemeindevollzugsdienst werde vermutlich noch die ganze Woche Gaststätten kontrollieren.
Ernst werde es, wenn ein Lokal prall gefüllt sei und der Besitzer trotzdem keine Kontaktdaten sammle. „Dann scheint etwas nicht zu stimmen und wir fragen genauer nach“, sagt Böhler. Durch die Vorwarnung der vergangenen Woche würden allerdings alle Gaststätten gleich behandelt und hätten die gleiche Chance. „Wenn wir dennoch grobe Verstöße feststellen, wird nicht mehr nur verwarnt sondern die ein oder andere Anzeige gefertigt.“
Wie in den konkreten Fällen entschieden werde, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Uwe Böhler merkt abschließend an, wie wichtig es sei, Kontaktdaten zu erheben: „Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die Infektionszahlen hier bei uns niedrig zu halten. Infektionsherde müssen dafür recherchierbar sein.“ Unabhängig von der Gastronomie gab es in Waldshut-Tiengen im vergangenen Jahr 511 Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung. Dieses Jahr waren es bislang 413 Verfahren.