Für angemessene Trauerfristen oder gar die Verarbeitung eines menschlichen Verlusts ist im baden-württembergischen Kommunalrecht kein Raum vorgesehen: Nur etwa zwei Wochen nach dem plötzlichen Tod des Ersten Beigeordneten der Stadt Waldshut-Tiengen, Joachim Baumert, musste sich der Gemeinderat mit dessen Nachfolge befassen. Dabei haben viele Stadträte allerdings andere Vorstellungen als es der rechtliche Rahmen zulässt.

Wunsch nach Fachmann

Dass bereits so zeitig nach dem Tod Baumerts über dessen Nachfolge gesprochen werden musste, erschien Teilen des Gemeinderats als fragwürdig. Jedoch sind die gesetzlichen Vorgaben in dieser Hinsicht eindeutung. So muss die Stelle bis spätestens 27. Juni besetzt sein.

Über die Notwendigkeit einer Neubesetzung dieser Position herrschte zumindest in der öffentlichen Sitzung weder seitens der Verwaltung noch seitens des Gemeinderats Zweifel, wenngleich nach Informationen unserer Zeitung hinter vorgehaltener Hand durchaus auch andere Optionen diskutiert worden seien. Dazu gehört offenbar auch die Variante, anstatt eines Beigeordneten eine Position zu schaffen, die rein auf die Bauverwaltungsleitung ausgerichtet ist.

An zwei Tagen werden im Landkreis die Brücken kontrolliert (Symbolbild).
An zwei Tagen werden im Landkreis die Brücken kontrolliert (Symbolbild). | Bild: Schlichter, Juliane

Offiziell war von solchen Überlegungen in der Sitzung des Gremiums zwar nichts mehr zu hören. Aber dass sich etliche Räte einen Fachmann in Bauangelegenheiten für dieses Amt wünschen, trat mehr als deutlich zu Tage. Denn deutlich wurde einmal mehr, dass die Situation im Bauamt, insbesondere die notorische Mitarbeiterknappheit, vielen Vertretern des Gremiums zunehmend Bauchschmerzen verursacht.

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Situation im Bauamt bereitet Sorge

Bekanntlich sorgt die seit Jahren währende Personalfluktuation für erhebliche Herausforderungen, was die Realisierung von Projekten erschwert und mithin für Mehrkosten sorgt, weil externe Berater hinzugezogen werden müssen. All das sind Umstände, die seit vielen Jahren immer wieder für Kritik und Bedenken auch aus dem Gemeinderat sorgen – und die der Gemeinderat nun auch allzu gerne abstellen würde.

Harald Ebi (FDP) war es, der die daraus resultierende Forderung am deutlichsten auf den Punkt brachte: „Wir müssen zusehen, dass wir hier wieder Ordnung hinein bringen, anstatt schnell eine Stelle zu besetzen.“

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Auch Claudia Linke (Grüne) regte an, „die Voraussetzungen an Kandidaten nach unserem Ermessen zu konkretisieren“. Ebenso plädierte sie dafür, dass ein kleines Gremium von Gemeinderatsmitgliedern eine Vorauswahl aus dem Kandidatenpool treffe.

Rechtlicher Rahmen: Jeder kann sich für Amt bewerben

So nachvollziehbar derartige Wünsche auch aus Sicht des Oberbürgermeisters Philipp Frank erschienen, so sehr seien der Stadt bei der Stellenausschreibung die Hände gebunden, wie er den Ratsmitgliedern darstellte: „Es handelt sich um ein politisches Amt, um das sich jeder unabhängig von seiner Qualifikation bewerben kann.“

Natürlich müsse der Stelleninhaber letztlich jemand sein, der „mit der Vielfalt komplexer Themen zurecht kommt“, die das Amt des Beigeordneten mit sich bringe. Dazu zähle natürlich auch gerade das Bauamt mit all seinen Aufgaben. Zudem müsse er loyal dem OB den Rücken frei halten, so Frank weiter. Aber dennoch könne und dürfe die Stadt das Anforderungsprofil nicht definieren.

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Immerhin: „Es wurden bereits einige Anfragen an die Stadtverwaltung gerichtet“, so Frank. Die Chancen stehen also gut, dass der Gemeinderat am Ende des Bewerbungsverfahrens genügend Kandidaten haben werde, um eine Auswahl zu treffen.

Trotz allem ließen sich die Bedenken von vier Stadträten nicht restlos ausräumen, die sich bei der Abstimmung über die Stellenausschreibung ihrer Stimme enthielten.