Durch die Corona-Pandemie sieht es auch in Wehr schlecht aus für die Freibadsaison: Eine Öffnung kann sich die Stadt nur unter Auflagen vorstellen – so es denn überhaupt eine offizielle Erlaubnis geben sollte. Die Badestelle am Rhein in Brennet bleibe zugänglich, solange sich die Bürger an die Abstandsregeln halten, teilt das Ordnungsamt mit.
Warten auf neue Verordnungen
Das Hallenbad wurde bereits Mitte März vorzeitig geschlossen. Dass die Freibadsaison wie üblich Ende Mai starten kann, bezweifelt Bürgermeister Michael Thater. „Die Verordnung ist sehr eindeutig: Die Öffnung ist untersagt“, sagt Thater in Bezug auf die fünfte Coronaverordnung des Landes von Mitte April. „Wir sind gespannt, wie es nach dem 3. Mai weitergeht“, so Thater weiter.
Ende April bespricht die Landesregierung erneut mit der Bundeskanzlerin die Situation. Die aktuellen Regelungen gelten mehrheitlich bis Anfang Mai. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Freibadsaison wie gewohnt: Die Technik werde gewartet, Sitzbänke gestrichen. Mit einer regulären Freibadsaison wie bisher rechnet der Bürgermeister aber nicht: „Wenn geöffnet wird, gibt es keinen Freibadbetrieb wie gewohnt.“ Sorge um die Mitarbeiter müsse man sich aber nicht machen: „Es gibt eine Zeit nach Corona. Entlassungen stehen nicht zur Diskussion“, versichert Thater. Selbst Kurzarbeit sei im öffentlichen Dienst nur sehr eingeschränkt möglich. Man sei im Gespräch mit den Mitarbeitern über ihre Einsatzbereiche, dies verlaufe in Abstimmung mit dem Personalrat.
Bereits ohne die Corona-Pandemie ist die Badestelle in Brennet für viele Menschen aus Wehr und Umgebung eine beliebte Alternative zum Schwimmbad. Doch auch hier gilt die Coronaverordnung, erinnert Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz: Es gilt, Abstand zu halten und Gruppenbildung zu vermeiden. Darum sei die Liegewiese bereits gesperrt und bleibe es auch, erklärt Bürgermeister Michael Thater. Zugänglich sind die Schrägfläche, die Bänke und der Zugang zum Wasser, so Schmitz: „Wir haben diesen Bereich bewusst offen gelassen, um Naherholung zu ermöglichen.“ Zum Großteil würde sich die Bevölkerung daran halten, nur in Einzelfällen habe man Gruppen auflösen müssen. Wenn sich aber zu viele Leute an der Badestelle aufhalten würden, sei man genötigt, zum Schutz eine weitere Sperrung einzurichten, „schlimmstenfalls sogar den kompletten Uferweg“, so Schmitz.
Strafen für Gruppen
Darum appelliert der Ordnungsamtsleiter an die Vernunft der Bürger: „Wir sind uns bewusst, dass es starke Einschränkungen gibt. Wir setzen uns selbst bei unseren Kontrollen einem Risiko aus.“ Mit seinen Mitarbeitern kontrolliert Schmitz vier- bis fünfmal täglich das gesamte Stadtgebiet. Am Wochenende gebe es Unterstützung durch die Corona-Streife aus Bad Säckingen. Treffe man Gruppen an, würden die Personalien erfasst und ein Ordnungsgeld verhängt: „Das sind beim ersten Verstoß bereits 100 bis 300 Euro“, so Schmitz. Die Coronaverordnung gebe Bußgelder bis 1000 Euro vor. „Bei sehr großen Gruppen über 15 Personen ist ein Strafverfahren möglich, bis hin zu einer Haftstrafe sowie einem Ordnungsgeld bis 25.000 Euro. Das wird vom Gesetzgeber sehr streng gesehen“, so Schmitz.