Die Stadt Wehr versucht weiter, die Ansiedlung eines Drogeriemarkts auf dem Areal von Aldi und Rewe an der Öflinger Straße zu verhindern. Nach einer Bauvoranfrage im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat bereits zwei Mal befristetete Veränderungssperren erlassen, die im vergangenen November allerdings endgültig abgelaufen sind. Mit der Teilaufhebung des gültigen Bebauungsplans „Bündtenfeld II“ und der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans „Bündtenfeld II Einzelhandel“ schafft die Stadt nun langfristige Fakten. Ob der verwaltungsrechtlich aufwändige und ungewöhnliche Weg, den die Stadt geht, juristisch haltbar ist, wird sich vermutlich erst noch zeigen. Der Aufhebung des Bebauungsplans von 1971 begründet die Stadt unter anderem damit, dass er aus ihrer Sicht von Beginn an fehlerhaft und damit ungültig gewesen sei.

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Schutz des Innenstadt-Handels

Das Ziel ist jedenfalls klar: Größere Einzelhandelsflächen sollen sich künftig nur noch in der zentralen Innenstadt ansiedeln dürfen. Dazu hat der Gemeinderat bereits in einem Einzelhandelskonzept detailliert festgelegt, welche Sortimente in welchem Gebiet zulässig sind. Als zentrale Innenstadt gilt das Gebiet zwischen Bahnhof und Kreisverkehr Todtmooserstraße sowie zwischen Wehra und Talstraße/In den Höfen. Außerhalb dieser Fläche ist die Ansiedlung von Geschäften mit „zentrumsrelevanten Sortimenten“ (siehe Infokasten) nur im Ausnahmefall erlaubt. Für bestehende Geschäfte gilt dabei aber Bestandsschutz.

Konkret bedeutet das: Nach dem Willen der Stadt ist ein Drogeriemarkt aktuell nur auf dem Brennet-Areal möglich. Dort zählt neben dem Schmidts-Markt und einem Discounter auch ein Drogeriefachmarkt zu den erwünschten Frequenzbringern. Für einen zweiten Drogeriemarkt ist in Wehr kein Platz -auch aus regionalplanerischen Gesichtspunkten. Ein Drogeriemarkt bei Aldi und Rewe hätte eine weitere Ansiedlung im Zentrum höchst unwahrscheinlich gemacht.

Neben einer juristischen Unsicherheit birgt das Verfahren noch ein weiteres Risiko: Sollte die Realisierung des Einkaufszentrums auf dem Brennet-Areal doch noch scheitern, ist auch die Option im Wehrer Süden versperrt. Dann wird es auf absehbare Zeit wohl gar keinen weiteren Drogeriefachmarkt mehr geben.

Der Gemeinderat befasst sich mit den Bebauungsplänen in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Dienstag, 26. Mai, um 19 Uhr in der Wehrer Stadthalle. Auf der Tagesordung stehen außerdem die neue Tafelladen-Ausgabestelle, die Möglichkeiten eines kommunal getragenen Ärztehauses, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schweizerbühl“, die Änderung des Bebauungsplans Seeboden, der Sachstandbericht zum Neubau des Kindergartens Seeboden, die Vergabe der Photovoltaikanlage für die Obdachlosenunterkunft sowie die Vergabe eines Notstromaggregats für die Feuerwehr. Schon um 18.40 Uhr tagt am selben Ort der Bauausschuss.