Mit einem Novum warteten Verwaltung und Gemeinderat in der jüngsten Sitzung auf: Der aus dem Jahr 1962 stammende Bebauungsplan für die Ortsmitte in Degernau wurde einstimmig aufgehoben.

Die Aufhebung solcher Pläne ist aus rechtlichen Erwägungen sehr selten, wie Bürgermeister Georg Eble erläuterte. „Die Pläne passen nicht mehr in unsere Zeit“, stellte er dazu fest. Nun können hier geplante Vorhaben umgesetzt werden.

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Rückblickend sei der fast 60 Jahre alte Bebauungsplan für die Degernauer Ortsmitte und seine darin formulierten Vorgaben schwer nachzuvollziehen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die darin vorgesehenen Wohnhausbauten wurden bis heute nicht realisiert. „Nach den alten Plänen wäre sogar die Bebauung des derzeitigen Spielplatzes möglich gewesen“, so Georg Eble.

Zwei Mehrfamilienhäuser geplant

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes sind nun konkrete Bauvorhaben möglich. So sollen auf zwei Flurgrundstücken in der Ofteringer Straße gegenüber dem alten Rathaus zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 20 Wohnungen entstehen.

Angesichts der Wohnungsknappheit in der Gemeinde der anhaltenden Nachfrage sollte nach Ansicht der Verwaltung dieses Vorhaben ermöglicht werden. Wie Georg Eble bei anderer Gelegenheit erklärte, gab es für die jüngst erschlossenen 50 Bauplätze in Wutöschingen 250 Bewerber.

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Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt im Landratsamt Waldshut habe man die Aufhebung des alten Bebauungsplanes vorbereitet. Da keine Schadenersatzforderungen zu erwarten seien, stehe aus Sicht der Veraltung der Aufhebung des Bebauungsplans nichts im Wege. Die für die Bebauung vorgesehen Grundstücke lägen nun im „unbeplanten Innenbereich“. Angewendet wird hier nun künftig § 34 des Baugesetzbuchs.

Hier wird zum Beispiel beurteilt, ob sich die Neubauten in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Eine Einflussnahme von Verwaltung und Gemeinderat bei geplanten Bauvorhaben bleibe erhalten. Notwendig sei nun allerdings ein Umweltbericht, den die Firma Burkhard Sandler Landschaftsarchitekten (Hohentengen) im Auftrag der Gemeinde erstellen soll.