Zumindest fand seine Erklärung bei der Offenlage des Planes erstmals seinen Niederschlag in der Fortschreibung und wurde wie bisher im Abwägungsvorschlag berücksichtigt. „Die Anfrage läuft, dass es eine höhere Lärmschutzwand geben wird, ist aber relativ unwahrscheinlich“, so die Einschätzung von Bürgermeister Georg Eble in der jüngsten Ratssitzung.
Den Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von 2017 hatte das Gremium bereits am 5. Oktober 2020 gebilligt. Anhand dieser berechneten Werte waren 2017 keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich, heißt es in der Bewertung durch die Gemeindeverwaltung. Mit der Überprüfung der derzeitigen Situation wurde erneut das Fachbüro Rapp Trans aus Freiburg beauftragt.
Bürgermeister Eble stellte fest, dass der Lärmpegel vor Ort „nie richtig gemessen“ wurde. Zur Berechnung der Betroffenheit werde ein sogenannter Lärmteppich über die betroffenen Gebiete gelegt. Wie es auf der Internetseite des Landes-Verkehrsministeriums heißt, liegen den Schallberechnungen umfangreiche Eingangsdaten zugrunde, wie zum Beispiel Lage und Verkehrsbelastung der Straßen, Lastwagen-Anteile, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenbelag, Lärmschutzeinrichtungen, Geländemodell, Bebauung sowie Bewohnerzahlen. Diese Daten wurden in enger Kooperation mit Fachdienststellen wie der Landesstelle für Straßentechnik ermittelt, heißt es weiter.
Nach der Offenlage des Entwurfs für vier Wochen ging die Stellungnahme von Norbert Mahler bei der Kommune ein. Er kann die Feststellung der Betroffenheit nicht nachvollziehen. Er stellt die Frage, wie die Zahl der betroffenen Menschen ohne Ortskenntnisse ermittelt werde. Der Verkehr auf der B 314 habe „exorbitant zugenommenen“, die Lärmschutzwand müsse erhöht werden, um die Anwohner besser zu schützen. Zudem stellt er fest, dass eine mögliche Bebauung im Bereich der bestehenden Lärmschutzwand wegen deren mangelnder Schutzfunktion nicht realisiert werde. In der Antwort heißt es unter anderem, dass auch durch die Aufnahme in den Lärmaktionsplan der Gemeinde für das zuständige Regierungspräsidium Freiburg keine Pflicht zur Realisierung einer effektiveren Lärmschutzwand bestehe. Und ob die freien Grundstücke wegen fehlenden Lärmschutzes nicht bebaut würden, vermag die Gemeinde nicht einzuschätzen.
Das Regierungspräsidium Freiburg stellt nach der jüngsten Verkehrszählung aus dem Jahr 2019 täglich 12.885 Kraftfahrzeuge und rund 1500 Lastwagen fest. Der Auslösewert für Lärmbelastung sei zudem um drei Dezibel gesunken. Damit könnte sich eine neue Bewertung der Situation mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden ergeben. Diese Informationen waren der Kommune allerdings bereits bekannt, heißt es in der Bewertung der Gemeinde. Seitens des Landratsamts Waldshut wird festgestellt, dass keine weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich seien. Diese untere Verwaltungsbehörde ist für die betriebliche Unterhaltung der B 314 zuständig.