Die erste Amtszeit von Stefan Friedrich endet am 3. Juli 2023, weshalb die Bürger im kommenden Jahr an die Urne gebeten werden. Der amtierende Bürgermeister erklärte in der Gemeinderatssitzung, dass er zur Wiederwahl antreten werde.
„Wir haben bewegte und arbeitsintensive Zeiten hinter uns. Aber mir macht die Arbeit Spaß. Ich fühle mich hier wohl“, sagte der 40-Jährige, der für die CDU im Kreistag sitzt. Friedrich hatte die Wahl im April 2015 mit großer Mehrheit gewonnen.
Stelle soll am 10. Februar ausgeschrieben werden
Der Gemeinderat legte als Wahltag den Sonntag, 23. April, fest. Die Stellenausschreibung soll am 10. Februar erfolgen. Ab dann können sich bis zum 27. März weitere Personen um das Amt bewerben. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie EU-Bürger, die in Deutschland leben, im Alter zwischen 25 und 68 Jahren.
Sollte es mehrere Bewerber geben und im ersten Wahlgang niemand mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten haben, wäre die entscheidende Neuwahl am Sonntag, 7. Mai. Dazu könnten sich bis 27. April weitere Personen bewerben. Der Gemeindewahlausschuss prüft nach Ende der Bewerbungsfrist, ob die Bewerbungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.
Sollte es vor der ersten Wahl mehrere Bewerber geben, dann kann der Gemeinderat eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten beschließen. Diese würde dann zwischen dem 17. und 21. April stattfinden. Patrick Konopka (FDP) regte hier schon mal an, eine solche Vorstellung sollte nicht zu kurz vor der Wahl sein.