Abweichend zu den Angaben im Bebauungsplan Haiden gilt im gesamten Baugebiet Haiden Zone 30. Ein Anwohner des Linzgauwegs hat die Gemeinde aufgefordert, die Beschilderung zu ändern, da er sich beim Kauf des Grundstückes auf die Festsetzung der Verkehrsregelungen laut Bebauungsplan verlassen habe. Er beantragte, den Linzgauweg wie ursprünglich vorgesehen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Nach längerer Besprechung beschloss der Gemeinderat jedoch einstimmig, dass die verkehrsrechtliche Anordnung im Baugebiet Haiden als Zone 30 für alle Straßen bestehen bleibt.

2019 waren für das Baugebiet Haiden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Geschwindigkeitsregelungen getroffen worden. Danach sollten einige Straßen als Zone 30, andere als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange kamen von der Straßenverkehrsbehörde keine Einwände.

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Behörden sehen Gefahr beim Spielen

Bei der Verkehrsschau, die nach der Erschließung des Baugebietes stattfand, sahen die Vertreter von Straßenbaubehörde und Polizei jedoch eine Gefahr beim Spielen auf den abschüssigen Straßen, weil Kinder beispielsweise auf dem Laufrad oder Bobbycar den Berg herunterrollen und verunglücken könnten.

In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Spielen auf der Straße ausdrücklich erlaubt, allerdings sollte die Straße dafür nahezu eben sein, was aufgrund der Hanglage im Baugebiet Haiden nicht gegeben ist. Auch der Linzgauweg, der durchaus viel von Kindern genutzt werde, sei leicht abschüssig. Bürgermeister Christoph Stolz erläuterte, dass daher damals auf Antrag der Gemeinde einvernehmlich mit der Polizei für das gesamte Baugebiet Zone 30 angeordnet und entsprechende Schilder aufgestellt worden seien.

Verkehrsschilder würden hohe Kosten verursachen

Inzwischen wurde mit der Straßenverkehrsbehörde erneut über die Problematik der abschüssigen Straßen gesprochen. Der Bürgermeister erläuterte kurz die Voraussetzungen für die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche und machte anhand eines Entwurfs des Verkehrszeichenplans deutlich, wie unübersichtlich die Beschilderung durch den ständigen Wechsel der Geschwindigkeitsbegrenzung wäre, wenn alle ursprünglich geplanten Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen würden.

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Die Anzahl der Schilder wäre deutlich höher und es entstünden Kosten von rund 6000 Euro netto für deren Beschaffung und das Anbringen. Vor allem im Bereich Bodenseeblick sei kein Platz für die dann notwendigen weiteren Schilder vorhanden, so Stolz. Er betonte, ihn erschreckten weniger die möglichen Kosten als die Anzahl der Schilder.

Kein Rechtsanspruch aus dem Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan sei zwar ein Auftrag an die Verwaltung, Dinge zu tun, beinhalte aber keinen Rechtsanspruch. Er wäre froh, wenn in Zone 30 auch wirklich 30 Stundenkilometer gefahren würden, sagte der Bürgermeister. Das schnellere Fahren werde gefördert, weil in vielen Wohngebieten nicht auf der Straße geparkt werden dürfe, hieß es von Seiten der Gemeinderäte. Parkbuchten seien zum Teil wieder abgeschafft worden.

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Alessandro Ribaudo (CDU) bedauerte, dass der Bebauungsplan eine Regelung vorsieht, die so nicht umsetzbar ist. „Aber wenn man das Schilder-Chaos anschaut, entsteht noch mehr Chaos. Es funktioniert auch jetzt schon ganz gut, wir können keinen Schilderwald machen.“ Erika Zahn (ÖDP) erkundigte sich, ob man nicht die Fahrbahn kennzeichnen könne. Das sei laut Bürgermeister in einem so kompakten Bereich möglich, aber nach der Straßenverkehrsordnung brauche man die Schilder trotzdem.