Der Wunsch nach Tempo 30 auf den Hauptverkehrsadern in Ludwigshafen ist so groß wie vor fünf Jahren, als der Lärmaktionsplan zuletzt ein Thema war. Nun muss er für die Bundesstraße 31-alt von Sipplingen bis zur Kreuzung in der Ortsmitte von Ludwigshafen fortgeschrieben werden. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, weitere Straßenzüge einzubeziehen – was in der Planung allerdings doppelt so viel kostet.

Bianca Mack, Leiterin der Hauptverwaltung von Bodman-Ludwigshafen, schilderte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Ziele: Der Lärmaktionsplan diene dazu, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um bestehende Probleme zu mindern und ruhigere Gebiete im Ort zu schützen. Dafür werde ein ähnliches Verfahren wie bei einem Bebauungsplan durchlaufen.

Keine Chance auf schärferes Tempolimit?

Im Rat ging es nun um die Frage, ob der Lärmaktionsplan überarbeitet oder sogar erweitert werden soll. Bei letzterem würden auch andere Straßenabschnitte einbezogen werden: die B34 Richtung Espasingen und die B31-alt ab der Ortsmitte Richtung Stockach. „Wir haben Tempo 40 und weniger ist nicht machbar“, erklärte Bianca Mack. Tempo 30 sei nicht förderfähig – es gäbe als keine Zuschüsse für Maßnahmen in den Straßen.

Im Jahr 2018 habe die Seegemeinde den Lärmaktionsplan mit Sipplingen und Espasingen zusammen gemacht. Nun habe die Stadt Stockach entschieden, für das gesamte Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan zu machen. „Wir würden uns gerne Stockach anschließen“, so Bianca Mack.

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Lastwagen sind neben Tempo auch ein Problem

CDU-Rat Michael Koch plädierte sofort für die erweiterte Variante: „Das wäre mir das Geld wert“, sagte er zu den Kosten, die dafür bei rund 14.970 Euro liegen würden. Die kleinere Variante hatte dagegen ein Angebot in Höhe von rund 7635 Euro. Er wies auf förderfähige Schallschutz-Fenster hin, die eine Entlastung für die Einwohner der entsprechenden Straßen sein könnten.

Sein Fraktionskollege Alessandro Ribaudo wies auf den Lastwagenverkehr hin: „Nicht nur das Tempo ist, sondern auch die Lastwagen sind eine Belastung. Wenn die Anwohner Entlastung bekommen, sollten wir es machen, auch wenn es doppelt so teuer ist.“

Auch die dritte Wortmeldung kam aus den Reihen der CDU: Alwin Honstetter warf ein, dass Ludwigshafen Tempo 30 wie Sipplingen bekommen sollte, da dieselben Autos auf der B31-alt durch beide Orte fahren. „Vielleicht schreckt zwei Mal Tempo 30 die Leute ab, so dass sie außen herum fahren“, sagte er.

Fahrzeugzahlen und Kosten

Petra Haberstroh (Freie Wähler) hatte schließlich noch eine Rückfrage zum Unterschied der B31-alt und der B34 bei der Überprüfung. Bianca Mack erklärte, dass eine Überprüfungspflicht erst ab 8200 Fahrzeugen pro Tag bestehe. Die B31-alt sei daher in der Lärmkartierung aufgenommen, so dass die Erstellung des Lärmaktionsplans dort Pflicht sei – bei der B34 ab Ortsmitte Richtung Espasingen sei das nicht der Fall.

Die Entscheidung des Rats fiel schließlich einstimmig für die erweiterte Überprüfung des Lärmaktionsplans. Damit nimmt die Gemeinde das Angebot der Firma Modus Consult Ulm GmbH in Höhe von rund 14.970 Euro an. Die Firma hat bereits im Jahr 2018 den Lärmaktionsplan erstellt.

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Überarbeitung muss bis 18. Juli fertig werden

Zum Hintergrund des Lärmaktionsplans heißt es in der Sitzungsvorlage: „Kommunen sind grundsätzlich für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes zuständig, wenn durch die Kommune eine Hauptverkehrsstraße, nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken oder Haupteisenbahnstrecken des Bundes führen, wenn die Maßnahmen nicht in Bundeshoheit liegen, und wenn Ballungsräume vorhanden sind. Die Notwendigkeit besteht jedoch nur für die in die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aufgenommenen Bereiche. Bei der Lärmaktionsplanung handelt es sich um eine weisungsfreie Pflichtaufgabe.“

Die Überprüfung des Lärmaktionsplans muss alle fünf Jahre gemacht werden und ist dieses Jahr bis zum 18. Juli notwendig.