Das Problem der Zweckentfremdung gibt es in Ludwigshafen nicht nur bei Wohnraum, sondern auch bei Hotels. Das wurde in der jüngsten Ratssitzung deutlich, als es darum ging, zu verhindern, dass Hotels vielleicht in Zweit- oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Es sollen keine weiteren Hotelzimmer wegfallen. Daher beschloss das Gremium an diesem Abend die Satzung zur Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion im Ortsteil Ludwigshafen.

Satzung betrifft nur Hotel-Grundstücke

Es ging im Speziellen um Grundstücke in sechs Straßen, für die diese Satzung gelten soll. Die Flächen befinden sich in der Hauptstraße, Radolfzeller Straße, Stockacher Straße, Hafenstraße, Parkstraße und Überlinger Straße. Es sind Flurstücke, auf denen bereits Hotels stehen oder geplant sind. Es gibt ein Problem, wie die Sitzungsvorlage zusammenfasst: „Das Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten mit Verpflegung, zumindest Frühstück, nimmt in der Gemeinde seit Längerem kontinuierlich ab. Gleichzeitig besteht erhebliche Nachfrage nach Zweitwohnungen und Ferienwohnungen, so dass auch der Druck zur Umwandlung bestehender oder genehmigter Hotels in solche Nutzungen besteht.“

Die Satzung soll als Bremse gegen solche Umnutzungen fungieren und sie stoppen. Zur Sicherung des Angebots für Urlauber sei es erforderlich, den Bestand der Hotels in Ludwigshafen zu sichern.

Bürgermeister Matthias Weckbach schilderte auch konkret im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben in der Hauptstraße die Befürchtung der Verwaltung, dass Teile des geplanten Hotels vielleicht irgendwann gewinnbringend am Markt landen könnten. „Einzelne Teile sollen nicht als Teileigentum herausbrechen“, sagte er. Viele andere Gemeinden mit Fremdenverkehr würden auch eine solche Satzung zum Schutz nutzen.

Es gab keine Diskussion, sondern schnell die einstimmige Entscheidung. Alessandro Ribaudo (CDU) sagte nur: „Die Satzung ist besser als nichts, auch wenn sie nichts alles abdeckt.“ Kurt Schmidt (SPD) stimmte ihm zu.

Satzung greift im Fall von Verkaufsabsichten

Es geht nun so weiter, dass die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen die beschlossene Satzung an das Grundbuchamt gibt. Die Satzung fungiere dann als Hemmnis, falls es irgendwann auf einem in der Satzung genannten Flurstücke Verkaufsabsichten geben sollte. Der Verkauf könne dann nicht zustande kommen, erläuterte Weckbach.

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Die Satzung zur Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion im Ortsteil Ludwigshafen ist übrigens möglich, weil Paragraf 22 des Baugesetzbuchs es allen Gemeinden erlaubt, durch eine Satzung zu bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen verschiedene Rechtsgeschäfte beziehungsweise Erklärungen der Genehmigung unterliegen. Das betreffe
vor allem die Bildung von Wohnungs-/Teileigentum und die Bestellung von besonderen Nutzungsrechten, so die Sitzungsvorlage. Diese Maßnahme greife zwar in die Verfügungsmacht der Eigentümer über ihre Immobilie ein, bewege sich aber im Rahmen der verfassungsmäßigen Beschränkungen durch Artikel 14 des Grundgesetzes.

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