Mitten in der Nacht zu Fuß über die Grenze? Das machte Bundespolizisten in der Nacht auf Samstag neugierig. Laut Pressemitteilung wurde sie auf zwei Personen aufmerksam, die aus dem schweizerischen Thayngen zu Fuß nach Deutschland unterwegs waren. Bei der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass einer gleich mehrfach durch unterschiedliche Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben war.
64-Jähriger hat viel auf dem Kerbholz
So suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund nach dem 64-Jährigen, weil er wegen Betrugs, Erschleichens von Leistungen, Diebstahls und Insolvenzverschleppung zu Geldstrafen verurteilt worden war. Darüber hinaus sei er aufgrund eines weiteren Strafbefehls zur Vermögensfahndung ausgeschrieben gewesen. „Das heißt, dass ihm sein Bargeld bis auf einen geringen Freibetrag abgenommen werden kann“, erläutert Polizeisprecherin Monia Hentschel. Überdies wurde wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung nach dem Mann gesucht. Und die Staatsanwaltschaften in Ellwangen und Limburg an der Lahn suchen nach dem Mann, da er rechtskräftig verhängte Geldbußen nicht bezahlt habe.
Missglückt sei sein Versuch – so Hentschel – sich gegenüber den Beamten als sein eigener Zwillingsbruder mit gleicher Identität auszugeben. Die Summe der offenen Geldstrafen in vierstelliger Höhe habe er nicht aufbringen können, so dass er in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Dort müsse er nun eine rund 15-monatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.