900 Tempoverstöße auf der Reichenaustraße innerhalb von drei Tagen, die Pressemitteilung der Stadtverwaltung Konstanz vom Montag, 18. März, ließ aufhorchen. Die Stadt hatte mittels Blitzersäule auf Höhe der Moschee drei Tage lang kontrolliert, ob das wegen der Kanalbaustelle auch tagsüber auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzte Tempolimit tatsächlich eingehalten wird.
SÜDKURIER-Leser wiesen anschließend darauf hin, dass da möglicherweise ein Fehler vorliege. Auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn gelte in diesem Bereich nämlich auch weiterhin Tempo 50. Das Zusatzschild „22 bis 6 Uhr, Lärmschutz“ unter der 30er-Anzeige sei auf dieser Seite nicht durchgestrichen.

Stadtverwaltung und Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) bestätigten diese Beobachtung auf Anfrage und klärten auf: Dass dort nicht nur nachts, sondern auch tagsüber nur 30 gefahren werden darf, galt an den Kontrolltagen und gilt noch immer nur in stadteinwärtige Richtung! Es ist also kein Fehler beim Blitzen passiert.
„Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde rund um die Arbeitsbereiche der Kanalsanierung und die damit einhergehenden Fahrbahnverengungen angeordnet“, sagte Nele Steurer, Sprecherin der EBK. Da sich diese vor allem auf der stadteinwärts führenden Spur befänden, sei dort durchgängig von Höhe Bodenseeforum bis zum Ebertplatz maximal 30 erlaubt. Die Zusätze „22 bis 6 Uhr, Lärmschutz“ an der regulären Beschilderung wurden dazu mit einem Kreuz außer Kraft gesetzt.
Auf der stadtauswärts führenden Spur gibt es laut Steurer wesentlich weniger Engstellen im Zuge der Baumaßnahme. Darum gilt auf Höhe des stationären Blitzers dort auch weiterhin die reguläre Beschilderung – also Tempo 30 nur zwischen 22 und 6 Uhr. „Die Geschwindigkeit der stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge wurde nicht kontrolliert“, betonten Steurer und auch Benedikt Brüne von der Pressestelle der Stadtverwaltung.
900 Verstöße klingt schlimm, relativiert sich aber angesichts von mehr als 18.000 Fahrzeugen, die an der Kontrollstelle zwischen Freitag- und Montagmorgen gezählt wurden. Nur jeder 20. war also zu schnell; und auch der Schnellste lag mit 53 Kilometer pro Stunde noch in einem Überschreitungsbereich, der keinen zeitweisen Führerscheinentzug nach sich zieht.