Das Bürgeramt der Stadt Konstanz will mögliche Grenzüberschreitungen bei den Flugshows des Fantasticals, der Schweizer Ausgabe des Seenachtfests, prüfen lassen. Dies bestätigt Walter Rügert, Sprecher der Stadt Konstanz.

Während die deutsche Seite seit Jahren aus Sicherheitsgründen auf Kunstflieger verzichtet, sind diese weiter im Programm der Kreuzlinger Veranstalter. Nun haben Vertreter des Konstanzer Bürgeramts den Eindruck, dass die Flieger bis über die deutsche Grenze hinweg ihre Schleifen zogen, und wollen beim Regierungspräsidium wegen eines möglichen Gesetzesverstoßes nachhaken.

Auch Zuschauer auf der deutschen Seite des Fests wunderten sich über die nahen und deutlich hörbaren Flieger. Doch ob wirklich ein Gesetzesverstoß nachweisbar ist, bleibt offen.

Die Schweizer sagen: Es gibt keinen rechtlichen Verstoß

Melanie Fehr, die für die Kommunikation beim Fantastical zuständig ist, sagt auf Nachfragen: Die Piloten seien nie über deutsches Festland geflogen. Sie hätten sich über dem internationalen Gewässer des Bodensees bewegt. Es gebe keinen strafrechtlich relevanten Verstoß. Fehr betont weiter: Die Flüge seien dokumentiert, alles könne belegt werden. "Sie waren nicht über deutschem Hoheitsgebiet." Und sie seien auch nie niedriger als die erlaubten 500 Meter geflogen.

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Simon Maurer, der als Pilot in einem der Flugzeuge saß, sagt ebenfalls, die gesamte Flugshow habe sich über Wasser abgespielt, mindestens 150 Meter vom Ufer entfernt, und in mindestens 500 Metern Höhe. Die Flugzeuge seien in Altenrhein gelandet und gestartet.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt habe den Auftritt genehmigt. Es habe keine Auflage gegeben, die im See liegenden Feuerwerksboote nicht zu überfliegen. Auch Simon Maurer weist auf den internationalen Charakter des Bodensees ohne eindeutigen Grenzverlauf hin.

Das Problem sind die Grenzen

Die Gesetzeslage ist vertrackt, vor allem am Bodensee, das bestätigt Désirée Bodensheim, Pressereferentin beim Regierungspräsidium in Stuttgart. Dieses ist seit einiger Zeit zuständig für Luftfahrtfragen in Baden-Württemberg. Sie schreibt auf Nachfragen: Für das Überfliegen des deutschen Luftraums braucht es keine Erlaubnis, wohl aber für einen Kunstflug über Menschenansammlungen. Dieser wäre ansonsten verboten.

Allerdings weist sie auch darauf hin, dass der Bodensee die einzige Gegend Europas ist, in der die Grenzen zwischen den Anliegerstaaten nie exakt festgelegt worden sind. 2015 hatte es schon einmal Ärger wegen der Flugshow gegeben. Damals war das Regierungspräsidium wegen einer vermuteten Grenzüberschreitung während einer Schweizer Flugshow beim Seenachtfest von regionalen Behörden eingeschaltet worden. Welche Empfehlungen und Verpflichtung damals vom Regierungspräsidium geäußert wurden, war auf Anfrage am Montag nicht zu erfahren.