Nicht immer hatten Konstanzer Bürger den Eindruck, am Vincentius-Areal werden ihre Interessen im Blick behalten. Dort wo einst ein Krankenhaus und mit diesem verbunden eine Kindheitserinnerung stand, wird ein privates Unternehmen Wohnungen bauen. Wohnungen, die sich, wie viele befürchtet hatten und was sich jetzt herausstellt, ein Gutteil von ihnen nicht leisten können wird.

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Der Verkauf des Grundstücks hat sich – obwohl er der Finanzierung des neuen Klinikums diente – als rufschädigend herausgestellt: für den Oberbürgermeister und die wahlkämpfenden Lokalpolitiker. Beiden wird regelmäßig vorgeworfen: Wenn das Vincentius schon weg muss, dann hätte die Stadt dort selbst günstige Wohnungen bauen sollen – und zwar zu mehr als jenem Drittel, das dem jetzigen Eigentümer LBBW Immobilien auferlegt wurde.

Schlechte Nachrichten über die Baustelle werden nicht gerne gelesen

Was am Vincentius-Areal alias Laubenhof passiert, wird entsprechend kritisch beobachtet. Schief gehen sollte dort aus Image-Gründen möglichst nichts. Jedes Körnchen Staub, das wegen des Abrisses der bisherigen Klinikgebäude zwangsläufig aufgewirbelt wird, ist zu viel.

Anders lässt sich die offizielle Mitteilung der Stadt nicht deuten, das Landratsamt habe „auf Hinweise des städtischen Baudezernats inzwischen angeordnet, dass unverzüglich mehr Staubbindeanlagen einzusetzen sind“. Es ist dort auch zu lesen, dass die „Abrissarbeiten zur Staubminderung durchweg bewässert wurden“.

Nur scheint es so, dass es „inzwischen“ zu spät ist, etwas noch „unverzüglich“ gegen die Staubbildung tun zu lassen. Der Abbruch des Klinikums ist nahezu beendet, der Tag mit dem meisten Staub rings um die Baustelle war drei Wochen vor der Mitteilung der Stadt. Sie hätte sich diese sparen können.

Zumal sich die Frage stellt, was unter einer durchgängigen Bewässerung der Abrissarbeiten zu verstehen ist. Passanten sahen während des Abrisses, dass dies ein sehr dehnbarer Begriff ist und diese Bewässerung zumindest beim Abbruch des hohen Kamins nicht effizient war. Bleibt zu hoffen, dass die erste Einschätzung des Landratsamts – keine Gefahr für die Gesundheit – auch die zweite bleibt.