Wenige Monate, nachdem die Bundesanwaltschaft Anklage im Fall Sarah O. erhoben hat, steht der Prozess um die Konstanzer IS-Rückkehrerin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf kurz bevor. Wie das Gericht auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte, wird die Verhandlung am 16. Oktober beginnen.
Insgesamt sind den Angaben zufolge zehn Prozesstermine bis Mitte November angesetzt. Das deutet auf eine umfassende Verhandlung mit Zeugenvernehmungen und Beweisaufnahme hin.
Das Urteil könnte demnach schon am 15. November fallen – sechs Jahre, nachdem Sarah O. auszog, um sich der Terrororganisation anzuschließen, und gut ein Jahr nach ihrer Verhaftung.
Beweise belasten die junge Frau schwer
Sarah O. war im vergangenen September am Düsseldorfer Flughafen aufgegriffen worden, wohin sie von den türkischen Behörden abgeschoben worden war, und kam direkt in Untersuchungshaft.
Ihre Kinder sind in Obhut genommen worden, offenbar befinden sie sich in einer Pflegefamilie, nicht aber bei Sarah O.‚s Eltern. Die Bundesanwaltschaft wollte sich nach der Anklageerhebung nicht dazu äußern.
Die Vorbereitung der Anklage hatte Monate in Anspruch genommen – die Ermittlungen gegen die heute 21-Jährige dürften nicht einfach gewesen sein. Dennoch belasteten die Beweise die junge Frau mit deutscher und algerischer Staatsbürgerschaft offenbar schwer.
Mit nur 15 Jahren zur IS-Anhängerin
Der im April erhobenen Anklage zufolge ist Sarah O. „hinreichend verdächtig“, zwischen 2014 und 2017 an der Terrororganisation IS in Syrien beteiligt gewesen zu sein, zudem habe sie eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ vorbereitet.
Sarah O. ging noch zur Schule, als sie mit nur 15 Jahren zur IS-Anhängerin wurde: Das war im Oktober 2013. Sie verließ ihre Heimat, ließ sich in Syrien an der Waffe ausbilden – mit einer Kalaschnikow. Nur wenige Monate später heiratete sie nach islamischem Recht den IS-Kämpfer Ismail S.
„Spätestens ab diesem Zeitpunkt gliederte sich die Angeschuldigte in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur“ des IS ein, heißt es in der Anklage. Ab Februar 2014 soll sie demzufolge Wach- und Polizeidienste in den vom IS besetzten Gebieten übernommen haben. Zudem warb Sarah O. nachweislich über Facebook und YouTube um Mitstreiterinnen und rief dazu auf, sich am sogenannten „Heiligen Krieg“ zu beteiligen.
Sarah O. soll Sklaven gehalten haben
Für ihre Dienste bekam Sarah O. gemeinsam mit Ismail S. ein monatliches Gehalt von 118 US-Dollar, wie die Karlsruher Behörde weiter erklärte. Das Paar lebte ab Januar 2014 in zwei verschiedenen Wohnungen im syrischen Jarabulus – in vom IS eingenommenen Häusern, deren Eigentümer „getötet oder vertrieben“ worden waren.
Von September 2015 bis Oktober 2017 sollen Sarah O. und Ismail S. ein Mädchen und zwei Frauen jesidischen Glaubens als Sklaven gehalten haben. Mit beginnender Zurückdrängung des IS Ende 2017 flüchtete Sarah O. mit ihren Kindern über die Grenze in die Türkei, wo sie von Sicherheitskräften aufgegriffen und an Deutschland ausgeliefert wurde.
Sarah O. ist eine von mehr als 1050 deutschen Islamisten, die seit 2013 in Richtung Syrien oder den Irak ausgereist sind. Ihr Fall gehört zu den brisantesten, ihr Prozess dürfte richtungsweisend für weitere Verhandlungen dieser Art sein.
IS-Rückkehrer
Mehr als 1050 deutsche Islamisten sind laut Bundesinnenministerium seit 2013 nach Syrien und in den Irak gereist (Angaben vom Frühjahr). Etwa 300 der ausgereisten IS-Streiter sind wieder zurück in der Bundesrepublik. Zu etwa 100 von ihnen liegen dem Innenministerium „Erkenntnisse“ vor, dass sich die Rückkehrer aktiv an Kämpfen beteiligt oder „hierfür eine Ausbildung absolviert“ haben. (mim)