Seit Montag und bis 15. Juni gilt eine landesweite Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Damit wird auch der Betrieb von Gaststätten stark eingeschränkt.
Gästelisten und Mindestabstand in Restaurants
Eine Ausnahme bilden Speiselokale. Sie müssen aber gewisse Regelungen einhalten, in Konstanz bedeutet das: Zwischen den Tischen oder zwischen Stehplätzen muss mindestens 1,50 Meter Platz sein. Um bei einer Infektion für einen Zeitraum von mindestens einem Monat mögliche Kontaktpersonen ausfindig zu machen, müssen Restaurants ab sofort Gästelisten führen, wer wann zu Besuch war.
Konstanz bleibt beim Vollverbot aller Veranstaltungen
Die Rechtsverordnung sieht zudem ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr ab 100 Teilnehmern vor. Gemeinden dürfen hiervon abweichen und die Stadt Konstanz tut dies. Sie bleibt bei ihrem Verbot aller Veranstaltungen „unabhängig von der Teilnehmerzahl“, so eine Pressemitteilung aus dem Rathaus.