Im Fall der fehlerhaften Vergabe von Leistungszulagen an Professoren an der HTWG Konstanz haben sich nach Abschluss der halbjährigen Aufarbeitungsfrist, die der Hochschule durch das Wissenschaftsministerium eingeräumt wurde, nahezu alle beanstandeten Punkte bestätigt.
In 69 Fällen wurden nach Erkenntnissen des Wissenschaftsministeriums Leistungszulagen an Professoren ohne Grundlage bezahlt, zudem hätten 23 Professoren unrechtmäßige Forschungszulagen erhalten, bei denen Drittmittelprojekte nicht richtig berechnet wurden.
Zulagen ohne Grundlage, Ernennungen ohne Urkunde?
Acht Professoren seien ohne Ernennungsurkunde in eine andere Besoldungsstufe übernommen worden. „Wir haben genau hingesehen, und wir sind fündig geworden“, sagte Bauer. Im Fall einer umstrittenen Einmalzahlung für HTWG-Präsident Carsten Manz hat es zwischenzeitlich eine Rückabwicklung gegeben, wie Manz bestätigte. "Der Fall ist vom Tisch", so Manz.
Auch an anderen Hochschulen lief es nicht korrekt
Unregelmäßigkeiten hatte es landesweit auch an weiteren Hochschulen gegeben. Das Ausmaß an der HTWG Konstanz hatte die Ministerin zwar als „Sonderfall“ bezeichnet, aber speziell bei der fehlerhaften Berechnung von Drittmittelprojekten steht Konstanz nicht alleine da: Der Rechnungshof hat hier bei neun von landesweit 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) relevant falsche Berechnungen festgestellt. Der Bericht wird kommende Woche vorgestellt.
Staatsanwaltschaft prüft weiter, ob Ermittlungen eingeleitet werden
Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Konstanz weiter, ob Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf eine Straftat eingeleitet werden könnten und gegen wen, sagte der Leiter der Konstanzer Staatsanwaltschaft, Johannes-Georg Roth, auf Anfrage. Mit einem Ergebnis sei in drei bis vier Wochen zu rechnen, zu einer Tendenz wollte sich Roth derzeit nicht äußern.
Ministerin will Kontrolle verbessern
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) will als Konsequenz aus der Aufarbeitung der fehlerhaften Vergaben künftig neue Kontrollstrukturen aufbauen. Dies soll vor allem am Ministerium selbst und an den Hochschulen erfolgen, kündigte die Ministerin gestern gegenüber unserer Zeitung in Stuttgart an.
Das Ministerium werde dabei die komplexen juristischen Belange im Auge haben. „Wir werden aber nicht bewerten, inwiefern ein Professor eine entsprechende Leistung für eine Zulage erbracht hat, diese Kompetenz haben nur die Hochschulen selbst“, so Bauer. „Die Autonomie der Hochschulen wird dabei nicht berührt.“

Hochschulen mussten ihre Richtlinien überarbeiten
Mittlerweile mussten alle Hochschulen im Land ihre Vergaberichtlinien dem Ministerium vorlegen und zum Teil überarbeiten. Das Ministerium hat eine Checkliste und Handlungsrichtlinie für die Hochschulen erstellt. Insgesamt handele es sich bei den Rechtswidrigkeiten nicht um Einzelfälle, sondern um ein Problem in der Fläche, so Bauer.
HTWG-Präsident klagt über mangelnde Expertise
HTWG-Präsident Manz nennt einen möglichen Grund: „Autonomie ist ja schön und gut", sagt er. "Die Frage ist aber auch, wie man ausgestattet ist. Vermutlich haben wird nicht die Rechtsexpertise im Haus, die man bräuchte, um diese umfangreichen Prüfungen vorzunehmen.“ Das will die Ministerin nun nachbessern. Von Systemversagen will Bauer aber nicht sprechen: „Es gibt viele Hochschulen, die mit dem System gut umgehen können“, sagt sie.