63 Boxen mit kostenlosem Wintersplitt für Anwohner – denn: Salz ist tabu!

Henry Rinklin ist Abteilungsleiter der Stadtreinigung. Zu den Aufgaben seines Teams gehört nicht nur die Räumung der Straßen, wenn es schneit, sondern auch das Auffüllen der 63 Wintersplitt-Streuboxen, die überall im Stadtgebiet verteilt sind. Diese sind wichtig für die Anwohner, da ihnen laut Streupflichtsatzung der Stadt Konstanz bis auf wenige Ausnahmefälle die „Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen“ untersagt wird.

„Ausnahmen hiervon sind bei Eisglätte, zum Beispiel infolge Eisregens, sowie auf Gefällstrecken und an Treppenanlagen nur dann zugelassen, wenn dort ohne diese Mittel die Glatteisgefahr nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann“, heißt es in der Satzung. Dafür stellen die TBK im Gegenzug den Splitt kostenlos zur Verfügung, der zur Selbstabholung am Wertstoffhof bereit steht – oder eben in den Boxen.

Wenn es schneit, müssen Hauseigentümer und Vermieter räumen – sonst kann bei einem Unfall hoher Schadenersatz drohen

Die Konstanzer Satzung besagt außerdem, dass Eigentümer oder Vermieter dafür verantwortlich sind, die Gehwege vor dem Haus – fehlen diese, dann entlang der Grundstücksgrenzen – von Eis und Schnee zu räumen. „Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, kann im Schadensfall erhebliche Probleme bekommen. Wenn es zum Beispiel wegen Missachtung der Streupflicht zu einem schweren Unfall kommt, kann der oder die Geschädigte Schadensersatz einfordern“, heißt es.

Geräumt sein muss laut Satzung werktags bis spätestens 7 Uhr, sonn- und feiertags bis spätestens 8 Uhr. Die Räumpflicht endet um 22 Uhr.

Die Stadt streut Straßen und Radwege mit Salz – die Bürger hingegen müssen Splitt oder Sand benutzen

Im Gegensatz zu den Straßen und Radwegen, auf denen die Technischen Betriebe Streusalz verwenden dürfen, „genügen auf Gehwegen bei Glätte abstumpfende Streumittel – idealerweise Splitt oder Sand“, schreibt die Stadt. Sägemehl sei nicht ausreichend, um die Ausrutschgefahr zu bannen.

Bevor man mit dem Streuen beginnt, solle zuerst der Schnee beiseite geschafft werden. Diese Regelungen gelten auch für gewerbliche Räumdienste und Hausmeisterservice.

Warum darf die Stadt mit Salz streuen?

Für das großflächige Streuen der Straßen sei Salz „das sparsamste und ökologischste Streumittel im Winterdienst“, erklärt Henry Rinklin.

Gleich mehrere Argumente sprächen dafür. „Wenn es nicht mehr glatt ist, bestünde bei Splitt auf der Straße ein Risiko für Steinschlag an den Autos, Motorradfahrer könnten in Kurven wegrutschen und Radfahrer sich Plattfüße holen“, sagt der Abteilungsleiter der Stadtreinigung, der hinzufügt, dass Splitt Sondermüll sei, der teuer entsorgt werden müsse.

„Außerdem brauche ich mit Splitt die 20-fache Menge“, ergänzt Rinklin. „Auf einer Runde verbrauchen wir 25 Tonnen Salz, mit Split wären das 500 Tonnen. Das Streuen und Wiederbeladen der Fahrzeuge würde unglaublich viel Zeit in Anspruch nehmen. Und ich wüsste auch gar nicht, wo ich das alles lagern sollte.“