Die Stadt Konstanz regelt in der Allgemeinen Verwaltung die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Einwohner. Hier heißt es unter anderem: Stadträte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 700 Euro. Für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und Beiräte werden zusätzlich auf Antrag und gegen Nachweis tatsächlich entstandene Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zu einer maximalen Höhe von zehn Euro pro Stunde erstattet. Fraktionsvorsitzende beziehungsweise Fraktionssprecher erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. An Fraktionen und Gruppen werden gegen Nachweis entstandene Personalkosten bis zu 150 Euro monatlich pro Fraktionsmitglied gewährt. Ortschaftsräte erhalten ein Sitzungsgeld von 70 Euro. Für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen des Ortschaftsrates werden zusätzlich auf Antrag und gegen Nachweis tatsächlich entstandene Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zu einer maximalen Höhe von zehn Euro/Stunde erstattet.