Wie aus einer Pressemitteilung der Stadt Konstanz hervorgeht, gibt es für die Gelben Säcke ab dem 1. Januar 2021 eine neue Regelung. Die Stadt schreibt: „Ab dem 1. Januar 2021 können bis auf Weiteres keine Gelben Säcke auf den Konstanzer Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Säcke werden von den Entsorgungsbetrieben Konstanz (EBK) ausschließlich im Rahmen der zweiwöchentlichen Abfuhr gesammelt.“ Bisher erfolgte die Abholung alle vier Wochen.
Der Grund dafür liegt nach Angaben der Stadt in der privatrechtlichen Verantwortung für die Gelben Säcke. In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Verpackungsabfälle werden nicht über die Müllgebühr, sondern beim Einkauf mit bezahlt. Die Hersteller sind für Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen verantwortlich. Damit haben sie die „Dualen Systeme“ beauftragt. Die Dualen Systeme vergeben wiederum den Auftrag zur Abfuhr und Sammlung der Gelben Säcke als privatrechtlichen Auftrag an Entsorgungsbetriebe wie die EBK.“
Der ab Neujahr 2021 gültige Auftrag beinhalte keine Mitbenutzung der Wertstoffhöfe. Die Dualen Systeme hielten dies für nicht erforderlich und seien nicht bereit, sich an den Kosten der Sammlung auf den Wertstoffhöfen zu beteiligen.
Die Stadt Konstanz erklärt, dass sie der Auffassung ist, die Dualen Systeme aufgrund der Rechtslage auch gegen deren Willen zur Mitbenutzung der Wertstoffhöfe verpflichten zu können, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Bis zur gerichtlichen Klärung des Sachverhalts könne die EBK daher keine Gelben Säcke auf den Wertstoffhöfen annehmen.