Die Marktstätte ist der belebteste Platz in der Konstanzer Altstadt und das seeseitige Entree. Um ein Stück weit die Willkommenskultur und auch die Internationalität der Konzilstadt zu unterstreichen, wehten hier noch vor Jahren die Nationalflaggen verschiedener Länder an den Fahnenmasten im Wind – das letzte Mal im Jahr 2021. Warum gibt es sie nicht mehr?

Wer ist zuständig?
Für die touristische Beflaggung der Fahnenmasten mit Nationenflaggen auf der Marktstätte ist die Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (MTK) zuständig, bestätigt die MTK-Pressestelle auf SÜDKURIER-Anfrage.
Wem obliegt die Entscheidung, welche Flaggen auf der Marktstätte gehisst werden? Wenn Flaggen aufgehängt werden, würden die Nationen gemäß touristischer Länderstatistik ausgewählt. Entscheidend also sei, welche Landsleute die meisten Übernachtungszahlen in Konstanz zu verzeichnen hätten.

Aus Tradition wurden auf der Marktstätte die Nachbarländer in der Vierländerregion Bodensee, das heißt Schweiz, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein, berücksichtigt. „Wenn Platz war, wurden noch die Flaggen von Italien und Frankreich gemäß Länderstatistik ergänzt“, so die MTK.
Blumen statt Flaggen
Warum bleiben die Fahnenmasten seit dem Jahr 2022 unbestückt? „In der Coronazeit wurde im Rahmen des Re-Starts zur Belebung der Innenstadt die Aktion ‚Konstanz blüht auf‘ entwickelt und der Fokus entsprechend auf die Blumenbälle in der Innenstadt gelegt“, erläutert die MTK.
Die Blumenbälle – sie sind ein beliebtes Fotomotiv für Touristen – werden seither nicht nur an Seilen über den Straßen und Gassen der Innenstadt aufgehängt, sondern auch an die Laternen- und Fahnenmasten auf der Marktstätte.
Eine Überfrachtung der Marktstätte erachtet die MTK als nicht zielführend, weshalb sie seither auf die Beflaggung verzichtet. Auf die Frage, ob eine Mischung aus den schönen Blumenbällen und Nationalflaggen möglich wäre, schreibt die MTK, dass sie dies Variante gerne prüfen wolle.
Wie verhält es sich auf der Rheinbrücke?
Für die touristische Beflaggung der Fahnenmasten mit Nationenflaggen auf der Rheinbrücke ist auch die MTK zuständig. Allerdings: „Sollten ausnahmsweise andere Flaggen aus besonderem Anlass – zum Beispiel besondere Jubiläen – beantragt werden, so entscheidet die Stadt Konstanz, das Hauptamt, in Absprache mit der Marketing und Tourismus Konstanz GmbH und gegebenenfalls mit dem Oberbürgermeister über die Beflaggung“, so die MTK-Pressestelle.