Eine neue Landesverordnung macht es möglich: In diesem Jahr können trotz Corona wieder Weihnachtsmärkte stattfinden. Auch der in Konstanz. Allerdings ist es ein bisschen umständlich, denn wer sich bei seinem Besuch nicht mit Einschränkungen konfrontiert sehen möchte, muss seinen 3G-Status nachweisen. Sowohl Besuche von Veranstaltungen als auch das Beisammensein an Essensständen sind nur mit einem solchen Nachweis möglich.
„Wir sind mit Hochdruck dran“, sagt Veranstalter Levin Stracke. Zurzeit befänden sich die Organisatoren in Abstimmung mit der Stadt, um zu klären, wie genau die Landesverordnung in Konstanz umgesetzt werden kann. Dazu gehört die Planung von Aus- und Eingängen, ein Plan für die Aufstellung der Stände und die Frage, wie die 3G-Kontrolle durchgeführt wird.

Der Markt werde so geplant, dass in jedem Fall schnell reagiert werden kann, wenn es bis Ende November noch zu weiteren Lockerungen oder erneuten Einschränkungen kommen sollte. Verhindern will Stracke, dass der Weihnachtsmarkt kurzfristig abgesagt oder nach kurzer Zeit geschlossen werden muss. „Es soll auch für die Händler die größtmögliche Sicherheit geben“, sagt der Ausrichter. „Wir sind guter Dinge, dass es für Konstanz klappt.“ Geplant ist der Markt laut Internetseite der Veranstalter vom 25. November bis zum 22. Dezember.
Wer den 3G-Nachweis nicht erbringt, kann nach der Landesverordnung übrigens lediglich Stände, etwa von Kunsthandwerkern, bewundern. Abhängig ist die Verfahrensweise von der aktuellen Infektionslage. Ab der dritten Stufe des Warnsystems wäre dann sogar eine 2G-Kontrolle für Veranstaltungen und Essenstände nötig. Das würde bedeuten, dass ein Test nicht mehr ausreicht und nur noch Geimpfte oder Genesene den Markt besuchen dürfen.