Endlich wieder Glühwein, Bratwurst, Lebkuchen und Kunsthandwerk: Die Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg dürfen 2021 wieder öffnen. Doch das Land ruft dafür strenge Bedingungen aus. Was das für Veranstalter und Besucher bedeutet.

Wer darf im Winter auf die Weihnachtsmärkte?

Besucher von Weihnachtsmärkten müssen geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie alle Stände besuchen wollen. Wer das nicht nachweisen kann, darf nur Verkaufsbuden etwa von Kunsthandwerkern besuchen, muss aber auf Essenstände mit Glühwein und Bratwurst verzichten. Auch Veranstaltungen sind dann tabu.

Gilt das unabhängig von der Infektionslage?

Nein. Das Land hat drei Stufen eingerichtet. Während der Basisstufe und der Warnstufe gilt die 3G-Regel, bei der Alarmstufe allerdings die 2G-Regel. Die Basisstufe gilt bei einer Hospitalisierungsinzidenz unter 8 oder weniger als 250 belegten Intensivbetten, ab diesen Werten gilt die Warnstufe. Liegt der Wert über 12 oder bei 390 belegten Intensivbetten, gilt die Alarmstufe. Dann dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Essensstände und Veranstaltungen auf dem Weihnachtsmarkt besuchen.

Anstoßen mit Glühwein wie hier in Breitnau 2019: In diesem Jahr werden Besucher nachweisen müssen dass sie geimpft, genesen oder ...
Anstoßen mit Glühwein wie hier in Breitnau 2019: In diesem Jahr werden Besucher nachweisen müssen dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dann dürfen sie den Glühweinstand aber wieder besuchen. (Archivbild) | Bild: Philipp von Ditfurth / dpa

Wie soll das kontrolliert werden?

Der Veranstalter hat verschiedene Möglichkeiten, wie das Land erklärt: Denkbar sind Zugangskontrollen, bei denen Besucher nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Mit einem Bändchen, dass sichtbar am Handgelenk getragen werden muss, soll dann gewährleistet werden, dass nur kontrollierte Menschen auf dem Markt unterwegs sind. Die jeweiligen Stände müssten dann prüfen, ob die Besucher das notwendige Bändchen vorweisen können.

Entscheidet sich der Veranstalter dafür, das Gelände einzuzäunen, reicht eine Nachweis-Kontrolle beim Eingang, Bändchen sind dann nicht nötig. Besucher können dann alle Angebote des Weihnachtsmarkts nutzen. Nicht-getestete Personen sind bei diesem Modell aber grundsätzlich vom Besuch des Marktes ausgeschlossen, können also auch nicht die sonst nachweisfreien Handwerksstände besuchen.

Was ist mit der Maskenpflicht?

Die gilt in jedem Fall auf dem gesamten Weihnachtsmarkt, da Abstände dort meist nicht eingehalten werden können. Beim Verzehr von Currywurst oder Glühwein natürlich nicht.