Die Grundschule Wollmatingen platzt aus allen Nähten. An der Stelle des alten Pavillongebäudes könnte schon längst ein Neubau stehen. Doch noch immer stehen im beengten Schulhof Container mit provisorischen Klassenzimmern. Anwohner haben bisher erfolgreich gegen das Projekt geklagt. Die Stadt strebt jetzt das Ende der Misere an.

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Nachbar zieht vor Gericht

Der Streit währt bereits seit 2019 und landete letztlich beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab der Normenkontrollklage eines Nachbarn recht, da ein Abwägungsfehler vorgelegen habe. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich nachgebessert und Vergleichsverhandlungen mit dem klagenden Nachbarn aufgenommen, welche allerdings scheiterten.

Das Warum interessiert die Stadträte in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses (TUA). „Es sind ziemliche Forderungen gestellt worden, die auch teuer gewesen wären“, erläutert Mechthild Kreis vom Amt für Stadtplanung und Umwelt. In nichtöffentlicher Sitzung habe der TUA seinerzeit empfohlen, die Vergleichsverhandlungen nicht weiterzuführen.

„Es ist traurig, dass das Projekt mit Einsprüchen so lange verzögert wurde“, stellt Sabine Feist (CDU) fest und fügt an: „Ein anschauliches Beispiel für das Sankt-Florian-Prinzip.“

„Ein anschauliches Beispiel für das Sankt-Florian-Prinzip“, sagt Sabine Feist (CDU).
„Ein anschauliches Beispiel für das Sankt-Florian-Prinzip“, sagt Sabine Feist (CDU). | Bild: Steinert, Kerstin | SK-Archiv

Kann nächsten Sommer gebaut werden?

Die Verwaltung hat den Bebauungsplan jetzt entsprechend nachgebessert. Es handle sich um ein Heilungsverfahren, so Kreis. Wenn der Gemeinderat den Satzungsbeschluss in seiner Sitzung am 24. Oktober fällt, werde die öffentliche Bekanntmachung am 16. November erfolgen. Im Sommer 2025 könnte dann mit dem Bau begonnen werden, so Mechthild Kreis.

„Kann der Nachbar nochmal klagen?“, will Gisela Kusche (FGL&Grüne) wissen und sagt in einem Atemzug: „Das wäre eine Katastrophe. Die Schule braucht dringend mehr Platz für die Kinder.“

„Kann der Nachbar nochmal klagen? Das wäre eine Katastrophe“, findet Gisela Kusche (FGL&Grüne).
„Kann der Nachbar nochmal klagen? Das wäre eine Katastrophe“, findet Gisela Kusche (FGL&Grüne). | Bild: Inka Reiter/FGL | SK-Archiv

Darauf antwortet Mechthild Kreis: „Der Kläger hat die Möglichkeit, gegen den Bebauungsplan vorzugehen.“ Die Verwaltung habe diesbezüglich beim Verwaltungsgericht nachgefragt, ob in einem solchen Fall die Entscheidung beschleunigt werden könnte.

Diese sei für Anfang 2025 in Aussicht gestellt worden. „Dann hätten wir eine Entscheidung“, so Kreis, die anfügt, der Kläger könnte dann keinen Eilantrag stellen, um das Projekt zu verhindern.

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