Wie aus einer Pressemitteilung der Stadt Konstanz hervorgeht, hatte Oberbürgermeister Uli Burchardt Mitte März gegenüber dem Landratsamt das große Interesse der Stadt an einem Gemeindeimpftag in Konstanz bekundet.
Wer gilt als impfberechtigt?
Impfberechtigt für die Vor-Ort-Impfung sind alle Personen mit vollendetem 80. Lebensjahr sowie deren Partnerin beziehungsweise Partner mit vollendetem 70. Lebensjahr mit gemeinsamem Hausstand.
Das Landratsamt erklärt, dass anstatt von ursprünglich vorgesehenen 60 Impfdosen das Angebot für Konstanz auf insgesamt 198 Impfdosen von BioNTech erweitert wurde.
Wer darf zum Impftag?
Bereits in der vergangenen Woche konnten sich impfberechtigte Personen, die bisher noch keinen Impftermin erhalten haben, auf eine Warteliste setzen lassen. Diese Liste wird von der Stadt an das Landratsamt gemeldet, das die gemeldeten Personen wegen eines Termins im Kreisimpfzentrum zurückruft.
Diese Liste, für die man sich unter www.konstanz.de/impftermin sowie über die Telefonnummer (07531) 900-2278 und (07531) 900-2262 anmelden kann, wird nun auch für die Mobilen Impfteams genutzt.
Das bedeutet: Personen, die sich bereits über die Warteliste angemeldet haben, müssen sich für die Mobilen Impfteams nicht erneut anmelden. Die Stadt wird priorisierend nach Alter die Termine der Mobilen Impfteams vergeben – alle übrigen Personen auf der Liste werden dem Landratsamt für einen Rückruf gemeldet.
Wichtig zu wissen
- Nicht angemeldete Personen können an diesem Tag nicht durch die Mobilen Impfteams geimpft werden.
- Die Stadt appelliert auch an Personen aus der Nachbarschaft, Menschen zu unterstützen, die mit der Anmeldung per Telefon und Internet womöglich Schwierigkeiten oder diese Information vielleicht nicht erhalten haben.