Seit Jahren herrscht in Konstanz Unklarheit über eine der größten unbebauten freiliegenden Flächen am westlichen Ende der Stadt: den Flugplatz. Es gibt Gegner und Befürworter des Flugbetriebs. Die Flughafengesellschaft und die dort ansässigen Flugschulen sprechen sich deutlich für einen Erhalt der jetzigen Situation aus. Im Gemeinderat mehren sich die Stimmen, die das Gelände anders nutzen wollen. Aber wäre das überhaupt ohne Weiteres möglich?

  • 1. Wie ist die Lage im Moment? Der Flugbetrieb läuft weiterhin. Ende des Jahres 2023 verlängerte der Gemeinderat die Pacht für das Flugplatzgelände um zwei Jahre, also bis Ende 2025. Patrick Nicolaus, Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, sah das zu dem Zeitpunkt als Erleichterung an. Schließlich sei die vorangegangene Verlängerung lediglich um ein Jahr erfolgt. Dennoch mehren sich die Stimmen aus den Flugschulen, dass man angesichts der Ungewissheit nur schwer planen und gar nicht investieren könne. Die Stadt verlängert den Pachtvertrag absichtlich nur für kurze Zeiträume, um die Option für eine Nutzungsänderung zu behalten.
  • 2. Welche andere Ideen gibt es für die Nutzung des Areals? Die CDU-Fraktion des Gemeinderats setzt sich dafür ein, dass das 18 Hektar große Areal anders als bisher genutzt werden solle. Sie wünscht sich, dass zehn Hektar davon für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage verwendet werden. Der Rest der Fläche soll, wie Roger Tscheulin, Sprecher der Fraktion, erläutert, für Gewerbeansiedlung zur Verfügung stehen. „Aktuell haben wir in Konstanz null Gewerbefläche zu vergeben. Die Nachfrage danach gibt es aber seitens mehrerer Unternehmen“, sagt Tscheulin. Auch im Gemeinderat setze sich allmählich die Meinung durch, dass man sich von der jetzigen Nutzung verabschiede.
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  • 3. Wäre es möglich, das Gelände des Flugplatzes anders zu nutzen? Theoretisch schon. Der Flugplatz Konstanz sei rechtlich ein Verkehrslandeplatz (VLP), der luftrechtlich nach dem Luftverkehrsgesetz genehmigt sei, schreibt Lisa Schmidt, Sprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart, auf Nachfrage. Das Luftverkehrsgesetz regele den Betrieb von Flugplätzen. Eine ausdrückliche Regelung für die Schließung eines Flugplatzes gebe es nicht. Auf Antrag der Flughafengesellschaft Konstanz GmbH könnte man also eine Entscheidung über eine Entwidmung anstreben, heißt es aus dem RP Stuttgart.
  • 4. Wo liegt dann das Problem? Ein Problem könnte schlicht sein, dass sich Flughafengesellschaft und die Stadtverwaltung Konstanz nicht einig sind. „Nach unserer Rechtsauffassung ist der Genehmigungsinhaber, die Flughafengesellschaft Konstanz, antragsberechtigt“, schreibt das RP weiter. Die Stadt Konstanz wäre in dem Verfahren also (lediglich) beteiligt als Eigentümerin der Fläche und als Trägerin öffentlicher Belange. „Sie könnte eine Stellungnahme abgeben und Bedenken und Anregungen vortragen.“ Das klingt nicht danach, als wäre die Stadt Herrin des Verfahrens.
    Das bestätigt auch die Stadtverwaltung selbst: Die Betriebsgenehmigung des VLP aus dem Jahr 1978 sei vom damals zuständigen Regierungspräsidium Freiburg unbefristet erteilt worden – und zwar an die Flughafengesellschaft. Und: „Das Luftverkehrsgesetz selbst sieht kein Antragsrecht der Stadt als Grundstückseigentümerin vor, die Betriebsgenehmigung aufheben zu lassen“, schreibt Elena Oliveira, Sprecherin der Stadtverwaltung.
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  • 5. Was also könnte passieren, wenn die Stadt das Areal umnutzen will? Im Zweifelsfall könnte es zum Konflikt zwischen der Stadt und der Flughafengesellschaft kommen. Denn hier gibt es widerstreitende Rechte: „Die luftrechtliche Genehmigung überlagert hinsichtlich der Flächen die öffentlich-rechtliche Planungshoheit der Stadt“, schreibt Sprecherin Elena Oliveira. Möglicherweise könnte die Stadt sogar den Kürzeren ziehen, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen: „Allerdings beinhaltet das Luftverkehrsgesetz grundsätzlich die Möglichkeit einer Enteignung“, schreibt Oliveira, das heißt ein Gericht könnte theoretisch entscheiden, dass der Verkehrslandeplatz bleibt, auch wenn die Stadtverwaltung andere Pläne hat.
  • 6. Welche Möglichkeiten bleiben der Stadt dann? Die beste Variante wäre demnach, wenn sich die Stadt mit der Flughafengesellschaft einig würde. Es handele sich bei der Fläche um die letzte größere Reservefläche mit entsprechender Bedeutung für die Stadtentwicklung, schreibt Sprecherin Elena Oliveira. „Das Vorgehen wird davon abhängen, ob mit der Gesellschaft eine Einigung erzielt werden kann.“ Auch den Fall einer gerichtlichen Klärung schließt die Verwaltung nicht aus.
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  • 7. Wie lange würde der ganze Prozess dauern? Auch wenn sich die Parteien einig wären, wäre eine Realisierung einer anderen Nutzung auf dem Flugplatzgelände noch in weiter Ferne: „Die Entscheidung über ein derart rechtlich sehr komplexes Planfeststellungsverfahren kann erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen“, schreibt das RP Stuttgart.