Bereits jetzt sind fünf der zehn städtischen Kitas von Konstanz betroffen: 47 Corona-positive Erzieher und Kinder wurden gemeldet (Stand Freitag). Besonders betroffen sind die Villa Kunterbunt und die Kita Weiherhof, aber auch Einrichtungen anderer Träger meldeten einige Corona-Fälle. So ist die Kita Löwenzahn (wie auch die Villa Kunterbunt) derzeit ganz geschlossen, viele Fälle gibt es laut Alfred Kaufmann, Leiter des Konstanzer Sozial- und Jugendamts, auch in der Kita Chérisy und dem Käthe-Luther-Montessori-Kindergarten.

Alfred Kaufmann, Leiter des Konstanzer Sozial- und Jugendamts.
Alfred Kaufmann, Leiter des Konstanzer Sozial- und Jugendamts. | Bild: Kirsten Astor

„Früher oder später wird es wohl alle Einrichtungen treffen“, sagt er. Das bedeutet, dass Eltern mit reduzierten Öffnungszeiten oder komplett geschlossenen Kitas rechnen müssen. „Wir versuchen, die Betreuung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, aber klar ist auch: Es geht dabei nicht mehr um Qualität“, sagt Kaufmann. So macht Elena Moser, stellvertretende Leiterin der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder, derzeit nichts anderes mehr als „zu schauen, wo noch was geht“, sagt Alfred Kaufmann und meint damit das Umstrukturieren von Gruppen und Personal, damit möglichst viele Kinder weiterhin ihre Einrichtung besuchen können.

Freie Stellen in den Kitas verschärfen die Lage

Um auf die heranrollende Omikron-Welle vorbereitet zu sein, „haben wir intensiv nach einer Lösungsstruktur gesucht, um handlungsfähig zu bleiben“, sagt der Amtsleiter. Doch da heute niemand weiß, wann wie viele Erzieher ausfallen und wann sie wieder einsatzfähig sind, war das kein leichtes Unterfangen. „Dazu kommt, dass wir aufgrund von Personalmangel in vielen Kitas ohnehin Stellen nicht besetzen können“, gibt Kaufmann zu bedenken. Ein klarer Plan soll dabei helfen, den Überblick zu behalten. An ihn halten sich alle städtischen Kitas; er wurde auch den freien Trägern zur Verfügung gestellt.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Plan basiert auf zwei Säulen: Erstens dem Personal-Kind-Schlüssel in den Einrichtungen und zweitens den Voraussetzungen der einzelnen Familien. Die erste Säule ist eindeutig vorgegeben: Bei den Drei- bis Sechsjährigen darf eine Erzieherin oder ein Erzieher höchstens zehn Kinder allein betreuen; bei Krippenkindern höchstens fünf. Zwei Erzieher gemeinsam dürfen 21 bis 24 Kinder beaufsichtigen, bei unter Dreijährigen die Hälfte.

Kaufmann erläutert: „Wenn bei einem Kindergarten mit drei Gruppen über Nacht eine Erzieherin ausfällt, dürfen die beiden anderen nur noch 24 Kinder übernehmen, dann werden die verbliebenen Gruppen zusammengelegt. Sollte plötzlich nur noch eine Fachkraft zur Arbeit kommen können, dürfen eben nur noch zehn Kinder die Einrichtung besuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine zusätzliche Person gefunden wird, „die sich mit ins Haus setzt, falls die Erzieherin einen Schwächeanfall bekommt oder Ähnliches“.

Kaufmann: „Das alles fällt uns selbst sehr schwer!“

Wer entscheidet, welche Kinder im Ernstfall noch betreut werden? Das regelt die zweite Säule des städtischen Fahrplans. „Entweder lassen die Eltern ihr Kind freiwillig zu Hause oder es greift unsere Einteilung der Familien in drei Gruppen“, erläutert der Amtsleiter. Zunächst gehen die Kitaleitungen auf Eltern zu, die ihr Kind gut zu Hause betreuen können, weil sich ein Teil in Elternzeit befindet, nicht berufstätig ist oder Großeltern in der Nähe wohnen. „Die Leitungen kennen die Situation ihrer Familien und können das einschätzen“, sagt Elena Moser.

Das könnte Sie auch interessieren

In die zweite Gruppe fallen Eltern, die beide berufstätig sind und ihr Kind nur schwer nebenher betreuen können. „Wenn wir schlicht kein Personal mehr zur Verfügung haben, müssen wir auch auf diese Familien zugehen“, sagt Kaufmann und versichert: „Das alles fällt uns selbst sehr schwer!“ Hier gibt es noch etwas Spielraum in der Entscheidung. „Wenn beide Eltern im Homeoffice tätig sein können, bleiben ihre Kinder eher zu Hause als bei Familien, wo mindestens einer in Präsenz arbeiten muss“, sagt Moser.

Die dritte Gruppe bilden Eltern, die Anspruch auf Notbetreuung haben. „Diese ist aber nicht zu vergleichen mit der Notbetreuung während der Lockdowns“, betont Kaufmann. Während damals viele Berufsgruppen einen Anspruch hatten, gilt dies jetzt nur noch für Familien, in denen beide Eltern oder der alleinerziehende Elternteil medizinisch oder pflegerisch tätig sind oder für die Blaulichtfraktion (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) oder im öffentlichen Nahverkehr arbeiten.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch die Kinder der Erzieher werden weiterhin betreut. Wann eine geschlossene Kita wieder öffnet oder wann reduzierte Betreuungszeiten hochgefahren werden können, lässt sich vorher nicht sagen. „Im besten Fall trifft es die Familien nur wenige Tage“, sagt Kaufmann und ergänzt: „Bislang zeigen Eltern ein hohes Maß an Verständnis. Ich hoffe, das bleibt so.“ Seine Kollegin Moser lobt auch das Personal: „Es ist unfassbar, was die Kitas gerade leisten.“