Bei der Vorberatung der Neufassung der städtischen Umwelt- und Polizeiverordnung taten sich die Stadträte des zuständigen Fachausschusses schwer, und es deutet einiges darauf hin, dass dem Konstanzer Gemeinderat die Entscheidung am Donnerstag, 17. März, ab 16 Uhr im Bodenseeforum nicht leichter fällt.

Es geht dabei um Regelungen unter anderem zur Nachtruhe, zu Musik auf Plätzen, Parks und Straßen und nicht zuletzt darum, ob Hunde im innerstädtischen Bereich künftig auf Straßen und Anlagen an die Leine zu nehmen sind. Kurz nach Bekanntwerden dieser Absicht begann eine private Unterschriftenaktion, an der sich bis Mittwoch (Stand: 14 Uhr) bereits über 1700 Menschen beteiligt haben.

Im Herosépark dürfen Hunde bislang frei laufen

Aus Sicht von Christine Barth, die bei der Stadtverwaltung für den Bereich der öffentlichen Sicherheit zuständig ist, gibt die bisherige Polizeiverordnung generell eine nur unzureichende Handhabe. Insbesondere beim Leinenzwang sei sie unzureichend.

„So existiert beispielsweise im Herosépark bisher kein ausdrücklicher Leinenzwang, was zu erheblichen Problemen vor allem in der warmen Jahreszeit bei hohem Besucheraufkommen führt“, heißt es in der Vorlage.

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Wie heikel das Thema ist, zeigt die Einschätzung der Stadtverwaltung für den Fall einer Bürgerbefragung. Nach den Erfahrungen aus dem Jahr 2005 sei auf diesem Wege eine Einigung voraussichtlich sehr schwierig. Doch auch die Stadträte machen es dem Rathaus nicht einfach.

Wolfgang Müller-Fehrenbach (CDU) verwies darauf, dass es in Konstanz für Hundebesitzer mit dem Leinenzwang keine Möglichkeiten mehr gebe, ihre Tiere frei laufen zu lassen. Als eine Art Gegenleistung plädiert er für die Ausweisung von Flächen, auf denen sich die Hunde austoben können.

(Symbolbild) In Konstanz wird jetzt über den Leinenzwang für die Vierbeiner diskutiert. Dagegen regt sich aus den Reihen der Hundehalter ...
(Symbolbild) In Konstanz wird jetzt über den Leinenzwang für die Vierbeiner diskutiert. Dagegen regt sich aus den Reihen der Hundehalter Widerstand. | Bild: Daniel Naupold/dpa

Dürfen Hunde dann noch ins kühle Nass springen?

Jürgen Faden von den Freien Wählern (FW) pflichtete dem Ausschusskollegen bei. Er hält es für falsch, dass nach dem Beschluss zur Erhöhung der Hundesteuer nun ein Verbot folge, zumal sich dieses letztlich auch auf den Freigang der Hunde in den Uferbereichen des Sees erstreckt.

Er hält deswegen ein ergänzendes Konzept zur Polizeiverordnung für erforderlich, bei denen Hundebesitzer Optionen für den Freilauf ihrer Tiere eröffnet werden. So sollte beispielsweise klar sein, in welchen Uferbereichen die Hunde von der Leine und ins Wasser gelassen werden könnten.

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Christine Barth (FW) bemühte sich unterdessen mehrmals um die Einordnung der gesetzlichen Möglichkeiten in das praktische Tun ihrer Abteilung. Die vorgelegte Polizeiverordnung beruhe weitestgehend auf einer landesweiten Mustervorlage, die den kommunalen Ordnungshütern als Handlungsgrundlage diene. Das wiederum heiße nicht, dass man die Verordnungen in jedem Fall anwende.

So könnten Hundehalter ihre Vierbeiner auch künftig in den Bodensee springen lassen – aber eben nur, wenn die Interessen anderer Menschen nicht tangiert seien. Im Klartext: Die Polizeiverordnung soll nur im Zweifel angewendet werden.

„Polizeiverordnung in erster Linie ein Instrument für Praktiker“

Oberbürgermeister Uli Burchardt sieht das ebenso. „Konstanz ist keine Law-and-Order-Stadt“, sagte er, „und es geht bei der Polizeiverordnung in erster Linie um ein Instrument für Praktiker.“ Und in deren Ermessen steht es letztlich, was im Fall eines nicht angeleinten Hundes geschieht. Wo es keine Probleme gebe, so die Einschätzung von OB Burchardt, kann somit zum Beispiel davon ausgegangen werden, dass niemand seinen Hund anleinen muss.

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Christine Barth und der OB wiesen im Übrigen darauf hin, dass unabhängig von der Polizeiordnung vom Konstanzer Gemeinderat politisch entschieden werden könne, ob in der Stadt Flächen oder Uferabschnitte ausgewiesen werden, wo den Hunden ein Freilauf oder der Zugang zum See ermöglicht wird. „Dafür benötigen wir dann aber entsprechende Anträge“, sagte Uli Burchardt. Susanne Heiß von den Freien Wählern will diese Idee aufgreifen und kündigte eine entsprechend Initiative ihrer Fraktion an.

Ein Thema, bei dem es auf jedes Wort ankommt

Angesichts der intensiv geführten Diskussion um den Leinenzwang kommt es inzwischen auf jedes Wort an. Die Position von Oberbürgermeister Uli Burchardt während der Debatte im zuständigen Gemeinderatsausschuss wurde dabei so beschrieben, dass davon ausgegangen werden könne, dass in problemlosen Fällen niemand seinen Hund anleinen müsse. So ganz lax sieht es der OB im Nachgang der Berichterstattung dann allerdings doch nicht. Die Stadtverwaltung hat deshalb den Wortlaut zur Anwendung der Polizeiverordnung in der täglichen Praxis an den SÜDKURIER geschickt: „Ich glaube“, so sagt der OB im Mitschnitt, „es läuft bei uns in Konstanz sehr gut. Ich glaube, es wird mit einer großen Menschlichkeit das alles gemacht und Umsicht. Wir sind keine Law-and-Order-Stadt.“ Die Abteilungsleiterin im Bürgeramt, Christine Barth, ergänzte die Ausführungen von OB Burchardt. Das Bürgeramt lasse bei seiner täglichen Arbeit Fingerspitzengefühl und Augenmaß walten, sofern Rücksicht genommen und niemand gefährdet werde – auch dann, wenn man „den Hund mal ins Wasser rennen“ lässt. Diese Äußerung bedeute aber keine generelle Ausnahme von der Leinenpflicht.