Nächste Runde im Streit um den Hotelneubau auf dem Büdingen-Areal: Nachdem der Verein Bürgerpark Büdingen sich vor Kurzem erneut dafür eingesetzt hatte, dass die Öffentlichkeit einen Weg durch den Park erhält, verlangt der Vorstand nun den Abriss des hohen Metallzauns um das Luxusgesundheitshotel.

Der Verein bat Georg Jochum, Juraprofessor und Spezialist für öffentliches Recht, um eine Stellungnahme. Der Jurist schreibt: „Das Büdingen-Areal wird mit massiven Metallzäunen eingehegt, wobei schwere Betonfundamente in den Boden versenkt werden. In dem Bebauungsplan ist allerdings eine Abgrenzung durch Hecken vorgesehen.“

Die Stadt Konstanz habe festgestellt, dass es sich bei den Umzäunungen um genehmigungsfreie Vorhaben nach Paragraf 50 Landesbauordnung handele und daher nichts unternommen werden könne. Der Professor fragt sich: „Ist diese Auffassung korrekt?“ Seine Antwort lautet Nein.

Ein Zaunsammelsurium: Links im Bild ein alter Metallzaun, rechts ein neueres Tor und in der Mitte das schwarze Gitter des Schweizer ...
Ein Zaunsammelsurium: Links im Bild ein alter Metallzaun, rechts ein neueres Tor und in der Mitte das schwarze Gitter des Schweizer Investors Hans Jürg Buff, das nicht allen gefällt. Im Hintergrund ist der Hotelneubau zu sehen. | Bild: Hanser, Oliver

Zwar sei die Errichtung eines Zaunes in der Tat genehmigungsfrei. Dies bedeute aber nicht, „dass der Bauherr auch berechtigt ist, entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans (...) zu handeln.“ Eine Baubehörde könne nach Paragraf 65 Landesbauordnung den Abbruch baulicher Anlagen verlangen, wenn sie im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften (wie einem Bebauungsplan) errichtet wurden.

Die Vorgaben im Wortlaut

Im Bebauungsplan Seehausen, der hier maßgeblich ist, steht zum Thema Einfriedungen: „Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sind nur Hecken aus standortgemäßen Gehölzarten bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig.“

Deshalb folgert Georg Jochum: „Da der Zaun dem Bebauungsplan widerspricht, wäre die Stadt gehalten, eine Abbruchverfügung zu erlassen. Dies ist auch nicht unverhältnismäßig, da es sich bei dem Zaun um eine leicht zu beseitigende Anlage handelt.“

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Das Baurechts- und Denkmalamt sieht das anders. Die Pressestelle der Stadt schreibt: „Die Festsetzung des Bebauungsplans Seehausen beinhaltet lediglich eine Aussage zur Ausgestaltung von Hecken zum Zweck der Einfriedung der dortigen Grundstücke.“

Zur Zulässigkeit oder Ausgestaltung sonstiger Einfriedungen enthalte der Bebauungsplan aber keine Aussage. So habe sich auch historisch schon ein Metallgitterzaun zwischen dem Büdingen-Gelände und der Seestraße befunden, Reste davon sind noch immer sichtbar.

Die Stadtverwaltung verweist auf diese historischen Metallgitter. Dies zeige, dass der Bebauungsplan auch früher schon Zäune um das ...
Die Stadtverwaltung verweist auf diese historischen Metallgitter. Dies zeige, dass der Bebauungsplan auch früher schon Zäune um das Areal zugelassen habe. | Bild: Kirsten Astor

Außerdem sind alte Metallgitterzäune entlang der Glärnischstraße und der Mainaustraße vorhanden. „Ziel des Bebauungsplans war die Freihaltung einer Sichtbeziehung zwischen den dortigen öffentlichen Verkehrsflächen (Seestraße und Glärnischstraße) und den betroffenen Baugrundstücken. Die beanstandete Einzäunung des Hotelgrundstücks entspricht dieser Zielsetzung“, schreibt die Stadt.

Und was sagt Hotel-Bauherr Hans Jürg Buff zu der Geschichte? „Sobald Anwälte das Sagen haben, nehme ich dazu keine Stellung mehr. Der Zaun ist bewilligt, somit sehe ich das für mich als erledigt an“, so der Schweizer Investor.

Die zwei bis drei Meter hohe Hecke zwischen See-, Glärnisch- und Zumsteinstraße ist laut Bebauungsplan Seehausen nicht erlaubt, da sie ...
Die zwei bis drei Meter hohe Hecke zwischen See-, Glärnisch- und Zumsteinstraße ist laut Bebauungsplan Seehausen nicht erlaubt, da sie die vorgeschriebene Höhe überschreitet. Sie müsste laut Stadtverwaltung um zwei Drittel reduziert werden, doch dies wird die Stadt nicht anordnen. | Bild: Hanser, Oliver