Knapp drei Wochen, nachdem ein siebenjähriger Junge während dem Schwimmunterricht im Hallenbad am Seerhein in Not geraten war, gibt es erste Ermittlungsergebnisse zu dem tragischen Vorfall, der sich am Montagvormittag, 18. September, ereignete. Laut Andreas Mathy, Pressesprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft, ist der Zweitklässler der Stephansschule ertrunken.
Nach Erkenntnissen der Gerichtsmedizin erhielt sein Gehirn trotz der Rettungsversuche zu wenig Sauerstoff. In der Folge starb das Kind leider einige Tage nach dem Vorfall am Mittwoch, 27. September. Eine andere medizinische Ursache ist damit ausgeschlossen.

Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen jetzt, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Dazu werden unter anderem Zeugen angehört. Ob sich durch die Befragung beteiligter Erwachsener bereits ein klares Bild ergibt und dadurch auf die Aussage von Klassenkameraden des Siebenjährigen verzichtet werden kann, steht laut Mathy noch nicht fest.
„Um zu klären, ob es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände handelt oder ob der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum steht, muss das Geschehen im Schwimmbad so genau wie möglich rekonstruiert werden“, sagt Andreas Mathy. Dies könne viele Wochen in Anspruch nehmen.
Viele Konstanzer Eltern drücken in Zuschriften an den SÜDKURIER ihr Mitgefühl mit der Familie des Zweitklässlers aus.