Ob der Kaffee-Konzern Tchibo auch Konstanz im Blick hatte, als er sich per Eilantrag gegen die strengen Zutrittsbeschränkungen in Geschäften an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wandte? Fast könnte man es glauben, denn das Aufheben der 20-Quadratmeter-Regel durch den VGH sorgt für „große Erleichterung unter uns Händlern“, erklärt Christian Ulmer und denkt dabei besonders an die Öffnung der Schweizer Grenze am 15. Juni.

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Warum war diese Entscheidung wichtig für die Geschäfte?

Bisher galt gemäß Corona-Verordnung für Läden eine Richtgröße, nach der pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche nur eine Person hinein sollte. In der Praxis hätte das bei einem kleinen Laden dazu führen können, dass gar kein Kunde hinein darf, etwa weil die Fläche 39 Quadratmeter beträgt und der Verkäufer schwerlich von draußen arbeiten kann. Das Urteil hat die Begrenzung aufgehoben, nun will die Landesregierung eine neue Verordnung mit deutlich geringerer Mindestfläche vorlegen.

In diesem Geschäft wird die Anzahl der Kunden mit der Ausgabe von Einkaufskörben erfasst.
In diesem Geschäft wird die Anzahl der Kunden mit der Ausgabe von Einkaufskörben erfasst. | Bild: Oliver Hanser

Mögliche Wartezeiten nach Grenzöffnung seien kaum zu erwarten

„Die alte Zutrittsbegrenzung stammt aus einer sehr frühen Zeit der Lockerungen“, sagt Modehändler Ulmer. Die Händler der Stadt wollen sich nun an zehn statt 20 Quadratmetern Fläche pro Person orientieren, bestätigt Daniel Hölzle, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Treffpunkt Konstanz.

Gerade in der Grenzregion hatte es unter Einzelhändlern Bedenken gegeben, dass es am kommenden Montag durch die Rückkehr der Schweizer Kunden zu Schlangen vor den Geschäften gekommen wäre, hätte die alte Regel weiter gegolten.

Die daraus resultierenden Wartezeiten hält Christian Ulmer nun für „quasi ausgeschlossen“. Bei der Zehn-Quadratmeter-Lösung könnten in sein Geschäft Mode-Forum knapp 70 Kunden gleichzeitig hinein; ein Wert, der auch an regulären Spitzentage ohne Corona kaum erreicht werde.

Treffpunkt-Vorsitzender: Etwas vollere Stadt wäre ein erfreuliches Zeichen

Der Treffpunkt-Vorsitzende und Apotheker Daniel Hölzle sagt, die neuen Empfehlungen würden bereits unter den Händlern verbreitet. Er hofft, dass auch die Zentralen der Filialisten und nicht nur inhabergeführte Geschäfte schnell auf die neuen Vorgaben reagieren.

Filialen von großen Ketten wie in diesem Beispiel eines Modegeschäfts müssen auf die Vorgaben ihrer Konzernspitzen warten.
Filialen von großen Ketten wie in diesem Beispiel eines Modegeschäfts müssen auf die Vorgaben ihrer Konzernspitzen warten. | Bild: Oliver Hanser

Ganz auszuschließen seien Wartezeiten in den ersten Tagen nach Grenzöffnung nicht, räumt Hölzle ein und nennt „kleine Geschäfte mit hoher Kundenfrequenz oder Drogeriemärkte“ als Beispiele. Wenn es kurzzeitig etwas voller werde in der Stadt, „wäre das aber mit Blick auf die hohen Umsatzeinbußen der letzten Wochen erfreulich,“ sagt Hölzle.

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In der Schweiz gibt es in Geschäften keine Maskenpflicht

Von einem dauerhaften Ansturm gehe er nicht aus und setzt auf ein gutes Miteinander – und zwar beidseitig: „Wir müssen bedenken, dass die Schweizer bislang keine Maskenpflicht in Geschäften kennen.“ Man wolle die Kunden bei Bedarf darauf hinweisen, „Belehrungen sollten wir aber vermeiden“. Und wer doch keine Maske dabei hat? Der kann sie sich ja unkompliziert kaufen, die hat schließlich fast jedes Geschäft inzwischen im Sortiment.