Der Prozesstag am 23. Oktober ist bereits vorbei, da hat er noch gar nicht angefangen. Bevor Richterin Schwalenberg in die Fortsetzung der Beweisaufnahme einsteigt, meldet sich der Staatsanwalt zu Wort und verkündet, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft bereit seien, sich zu einigen – trotz weiter bestehender Differenzen in der Sache.
Worum geht es? Das Finanzamt hat bei Hans Fetscher, dem ehemaligen Veranstalter des Konstanzer Oktoberfests, Unregelmäßigkeiten bei der Versteuerung des Umsatzes mehrerer Festveranstaltungen festgestellt. Konkret geht es um die Jahre 2013 bis 2017.
Im Zentrum des Prozesses standen Mehrumsätze in Höhe von 356.965 Euro, was einer Steuersumme von 145.530 Euro entsprochen hätte. Die Frage, die der Prozess beantworten soll: Hat der Festwirt mutwillig Steuern hinterzogen oder handelt es sich bei den Ungereimtheiten schlicht um buchhalterische Fehler?
Strittig bleibt bis zur Prozesseinstellung, was aus vielen Wertmarken wurde, die von den Oktoberfestgästen online erworben wurden und deren Verbleib unklar war. Laut Darstellung des ehemaligen Festwirts seien die eingelösten Wertmarken alle gesammelt und aufbewahrt worden – das Finanzamt habe diese Beweisstücke bei einer Durchsuchung aber nicht mitgenommen und untersucht.
Ebenfalls umstritten blieb während des Prozesses die Existenz zweier Abrechnungsordner für das Oktoberfestjahr 2017. Im offiziell dem Finanzamt übergebenen Ordner, so die Staatsanwaltschaft, seien niedrigere Einnahmen ausgewiesen gewesen als in einem anderen Ordner in Fetschers Firma. Laut Fetscher habe es sich beim zweiten aber um einen reinen Aufzeichnungsordner gehandelt.
Prozess wird gegen Zahlung von 40.000 Euro eingestellt
Vor dem Konstanzer Amtsgericht ist der Strafprozess nun eingestellt worden gegen die Auflage, dass der Unternehmer zur Zahlung von 40.000 Euro zugunsten der Staatskasse verpflichtet wird. Damit seien sowohl Steuerschulden als auch eventuell ausgebliebene strittige Zahlungen abgeglichen, so der Staatsanwalt. An Schaden an der Firma des Ex-Festveranstalters bestehe kein Interesse.
Richterin Franziska Schwalenberg sagt, dass sie in einem laufenden Verfahren keine Freundin von Prozesseinstellungen sei. Einer Einigung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wolle sie aber nicht entgegen stehen. Der ehemalige Oktoberfestwirt bleibt damit unschuldig.
Hans Fetscher selbst äußert sich gegenüber dem SÜDKURIER so zum Ausgang des Verfahrens: „Wir sind sehr froh, dass wir mit der heutigen Entscheidung wieder zum Tagesgeschäft übergehen können und die gewonnenen Einsichten und Mehrwerte für zukünftige Entscheidung und Visionen nutzen dürfen.“
Am Ende des Tages seien „wir alle Menschen, die ihr Bestes versuchen, weiterzumachen, aus Erfahrungen zu lernen, persönlich zu wachsen und uns erlauben, der Mensch zu sein, der wir in unserem tiefsten Inneren sind.“ Vor Gericht hatte er gesagt, dass er die Einstellung des Verfahrens anstrebe, um im Alltagsgeschäft weiterarbeiten zu können und keinen weiteren Schaden an seinem Unternehmen zu riskieren.