Mit Handschellen und Fußfessel betrat der 29-jährige Angeklagte in Begleitung von drei Polizisten den Saal des Konstanzer Amtsgerichts. Von seinem Mitangeklagten fehlte dagegen jede Spur. Ihn erwartet nun ein Haftbefehl und ein neuer Verhandlungstermin. Der 29-Jährige hingegen musste sich bereits jetzt vor Gericht verantworten.

Täter versuchten ihr Glück gleich mehrfach

Der Grund für die Verhandlung: Die beiden Männer sollen sich des versuchten sowie des vollendeten schweren Einbruchdiebstahls schuldig gemacht haben. Ein schwerer Einbruchsdiebstahl liegt vor, wenn Täter in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung eindringen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.

Die Angeklagten, so Staatsanwalt Frank Bauer, haben versucht, durch ein gekipptes Fenster in ein Wohnhaus in Markdorf einzudringen. Dabei sei eine Vase zu Bruch gegangen, wodurch ein Hausbewohner auf den Einbruchsversuch aufmerksam geworden sei.

Doch statt zu flüchten, sollen die Männer versucht haben, direkt ins Nachbarhaus einzusteigen. „Ich finde dreist, dass man direkt am Nachbarhaus weitermacht“, kommentierte Bauer. Aber auch dort seien sie gescheitert. Schließlich seien die beiden Angeklagten über einen Hintereingang in das Wohnhaus einer 88-jährigen Markdorferin eingedrungen. Dort sollen sie Bargeld, Gegenstände wie den Haustürschlüssel sowie Gold- und Perlenschmuck im Wert von geschätzten 6000 Euro gestohlen haben.

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88-Jährige wird von Einbrechern überrascht

Durch den Lärm des Einbruchs sei die 88-jährige Hausbesitzerin aufgewacht. Als die Einbrecher die Frau bemerkten, haben sie die Flucht ergriffen. Neben den Einbruchsspuren hinterließen sie beim betagten Opfer psychische Spuren. „Es geht ihr schlecht. Sie hat ein Trauma und Angstzustände, wenn es dunkel wird“, berichtet die Tochter der 88-Jährigen.

Die Bankkauffrau trat anstelle ihrer Mutter als Zeugin auf, da die Geschädigte aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Gerichtstermin erscheinen konnte. „Meine Mutter muss seitdem Medikamente für ihre Psyche nehmen, weil sie es sonst nicht mehr aushält“, machte die Zeugin deutlich. Richterin Heike Willenberg fühlte mit dem 88-jährigen Opfer: „Ich glaube, ich müsste in so einem Fall umziehen.“

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Angeklagter gibt den Drogen die Schuld

Der angeklagte 29-Jährige gestand die ihm vorgeworfenen Taten im Gerichtssaal vollumfänglich. Unter Tränen erklärte er den Anwesenden, dass er sein Handeln bereue. „Ich bin in die falschen Kreise geraten, die haben mich zum Drogenkonsum verleitet“, so der gelernte Friseur. Er habe die Einbrüche unter dem Einfluss von Rauschmitteln begangen: „Wenn ich bei Bewusstsein gewesen wäre, hätte ich das nie getan.“

Richterin Heike Willenberg ließ sich davon jedoch nicht überzeugen: „Das ist keine Entschuldigung. Es war Ihre Entscheidung, diese Taten zu begehen.“ Willenberg erinnerte den Angeklagten besonders an die Folgen für das 88-jährige Opfer: „Der Frau ist es egal, ob sie unter Drogeneinfluss standen. Sie ist bis heute von der Tat gezeichnet.“

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Die Verteidigung hofft auf Bewährung

Auch der Staatsanwalt argumentierte in seinem Antrag neben dem materiellen Schaden vor allem mit den psychischen Folgen für die 88-Jährige. Dabei berücksichtigte er, dass dies nicht der erste Einbruch des Angeklagten war. Bereits zuvor war er in ein Haus in Friedrichshafen eingedrungen und hatte Diebesgut im Wert von 850 Euro erbeutet.

Wegen des Diebstahls mit Hausfriedensbruch war er zu 120 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt worden. Da er bei einer Gesamtstrafe für alle Taten besser weggekommen wäre, entschied sich Bauer für einen Härteausgleich: Statt zwei Jahren und zehn Monate Gefängnis, plädierte er neben einem Wertersatz in Höhe von 5000 Euro für zwei Jahre und drei Monate Haft. Eine Bewährung hielt er nicht für sinnvoll: „Das würde eher zu weiteren Straftaten führen.“

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Verteidiger Marc-Aurel Walter hielt dagegen und forderte zwei Jahre auf Bewährung. „Er hat schwere Schuld auf sich geladen“, räumte der Verteidiger ein. Aber sein Mandant habe durch die Drogen den Bezug zur Realität verloren. Das sei keine Entschuldigung, aber eine Erklärung. Durch sein Geständnis habe er den Prozess verkürzt. Sein Mandant wolle zudem von den Drogen wegkommen und Arbeit finden. „Ich werde ab jetzt nichts mehr anstellen“, bekräftigte der Angeklagte.

So urteilt das Gericht

Doch Richterin Willenberg fand deutliche Worte für den 29-Jährigen: „Sie haben keine Reue. Sie heulen nur ums eigene Schicksal.“ Der Mann habe Mitleid mit sich selbst, aber nicht mit der geschädigten Frau.

„Da hat ein Mensch geschlafen“, hob Willenberg die Schwere des Einbruchs hervor. „Die Frau ist für ihre restliche Lebenszeit nachteilig beeinflusst.“ Deswegen folgte Richterin Willenberg dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 29-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft sowie 5000 Euro Wertausgleich.