„Die Fahrscheine bitte!“ Wer in diesem Moment im Bus, in der Bahn oder auf der Fähre nervös wird, hat höchstwahrscheinlich keinen Fahrschein gelöst. Wer dann erwischt wird, dem drohen 60 Euro Bußgeld. Denn das Fahren ohne gültiges Ticket ist in Deutschland eine Straftat: Erschleichen von Beförderungsleistungen heißt das auf Behördendeutsch, der Volksmund spricht vom Schwarzfahren.
Auch die Kontrolleure der Stadtwerke Konstanz und der SBB Deutschland greifen immer wieder Fahrgäste ohne Ticket in Bussen, auf der Fähre oder im Seehas auf. Josef Siebler, Pressesprecher der Stadtwerke, sagt dazu: „Aus unseren aktuellen Erhebungen geht hervor, dass von den kontrollierten Fahrgästen [im Stadtbus] unter 5 Prozent ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren. Ungefähr 30 Prozent der Personen, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren, können im Nachgang einen gültigen Fahrschein nachweisen.“ Regelmäßig würden im Liniennetz der Stadtwerke Kontrollen durchgeführt.
Tausende Schwarzfahrer wurden 2024 im Seehas erwischt
Auch im Seehas werden bei den täglichen Kontrollen immer wieder Schwarzfahrer erwischt. 2024 haben die SBB-Kontrolleure im Zug, der zwischen Engen und Konstanz verkehrt, rund 5000 Schwarzfahrer erfasst. Das sagt Björn Öschger, Produktmanager bei der S-Bahn Bodensee der SBB Deutschland. „4337 von ihnen konnten auch im Nachhinein kein gültiges Ticket vorweisen“, sagt er.

Innerhalb von zehn Tagen haben die Kontrollierten die Chance, nachzuweisen, dass sie doch im Besitz eines gültigen Fahrscheins waren, ihn aber nur vergessen haben. „Das kommt häufig vor. Schüler zum Beispiel, die ihre Monatskarte vergessen haben“, sagt Björn Öschger.
Da diese Abokarten personalisiert sind, können sie innerhalb der Frist bei einem Schalter des Verkehrsbunds Hegau-Bodensee (VHB) vorgezeigt werden. Dann müssen Fahrgäste nur eine Nachbearbeitungsgebühr von 7 Euro zahlen und nicht das Bußgeld.
Bei Wiederholungstätern sind die SBB übrigens großzügig. „Es gab mal einen Fahrgast, der wurde so oft erwischt, der hätte sich das Jahresabo locker leisten können. Aber er hat immer sofort das Bußgeld bezahlt“, erzählt Öschger. Wiederholungstäter erhalten bei der SBB nicht automatisch eine Strafanzeige. Nur, wenn der Erwischte gewalttätig oder beleidigend werde, dann werde die Bundespolizei eingeschaltet.
Auf der Fähre ist Schwarzfahren nahezu unmöglich
Und wie sieht es auf der Fähre zwischen Konstanz und Meersburg aus? Dort gibt es kaum Schwarzfahrer, so Josef Siebler. „Bei der Fähre bewegt sich die Schwarzfahrer-Quote unter einem Prozent. Bei den Pkw ist ein Schwarzfahren nahezu nicht möglich, da die Kassierer fehlende Fahrer/innen an den Fahrzeugen (etwa ein bis drei je Überfahrt) registrieren und diese anschließend bei ihrem Durchgang im Oberdeck kassieren.“
Bei den Fußgängern erfolge zwar nur ein allgemeiner Aufruf nach noch nicht gelösten Tickets. „Aber auch hier gibt es bestimmte Vorgehensweisen, die unser geschultes Personal anwendet, unter anderem Stichprobenkontrollen. Fahrgäste, die unseren Kassierern bewusst aus dem Weg gehen, werden meist bemerkt. Unsere Erfahrungen bestätigen die genannte Quote“, so Siebler.