Das Grenzbachareal im Konstanzer Stadtteil Paradies, auf dem sich früher das Technologiezentrum befand, soll mit neuen Wohnbauten ausgestattet werden. Dabei soll insbesondere auch sozialer Wohnraum im Fokus stehen. Mindestens 30 Prozent der neuen Wohnung sollen öffentlich gefördert werden, heißt es in der Vorlage für den Technischen und Umweltausschuss. Dort soll das neue Wohnquartier in der kommenden Sitzung am Donnerstag, 10. Juli, Thema werden. Dabei werden die Mitglieder über die nächsten Schritte des Projekts beraten.

Projekt soll mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

Das Projekt soll so dazu beitragen, Druck von dem nach wie vor angespannten Mietmarkt in Konstanz zu nehmen. Die Grundstücke sollen bevorzugt an Baugemeinschaften, Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Gruppen vergeben werden. Dadurch will die Stadt auf den hohen Bedarf an bezahlbaren Wohnraum reagieren und auch Immobilienspekulationen vermeiden.

Die Wohnungen sind für 25 Jahre zweckgebunden und dürfen für diesen Zeitraum nicht auf dem freien Markt verkauft werden oder zu höheren Preisen vermietet werden. So soll langfristig bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Das Konzept ist wichtiger als Geld

Damit dieser Wunsch auch Realität wird, werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkauft. Stattdessen wird es ein sogenanntes Konzeptvergabeverfahren geben. Bei diesem müssen die interessierten Gruppen ein überzeugendes Konzept erarbeiten und einer Fachjury vorlegen. Diese Konzepte müssen nicht nur die sozialen Kriterien erfüllen, sondern auch architektonisch und ökologisch überzeugen. Die Vorschläge können jedoch unterschiedliche Schwerpunkte haben. Ein ähnliches Ziel verfolgt auch die Vergabemethodik am neuen Stadtteil Hafner.

Luftaufnahmen des Areals aus einem Dokument zum Projekt der Stadt Konstanz.
Luftaufnahmen des Areals aus einem Dokument zum Projekt der Stadt Konstanz. | Bild: Stadt Konstanz/Screenshot

Die Fachjury wird am Ende die Vorschläge bewerten. Aufgrund dieser Bewertung wird dann eine Verkaufsentscheidung getroffen. Dieser mehrstufige Prozess zur Vergabe soll im Herbst 2025 mit der öffentlichen Ausschreibung beginnen. Dazu soll es auch eine Informationsveranstaltung für Interessierte geben. Anfang des Jahres 2026 sollen dann die Konzeptvorschläge bewertet werden.

Im Anschluss sollen die ausgewählten Konzepte dann gemeinsam mit Fachleuten vertieft und weiter ausgearbeitet werden. Laut Vorlage soll das Mitte des kommenden Jahres geschehen. Wenn die Konzepte vollständig stehen, sollen Bagger anrollen und es wird gebaut. Das wird jedoch nicht vor 2027 passieren.

Der Kaufpreis soll an der Wohnfläche bemessen werden

Doch wie teuer wird das Ganze für die Gruppen, die einen Projektvorschlag einbringen wollen? Das ist nicht so einfach zu beantworten. Denn das hängt auch mit dem Konzept zusammen und wie viel Wohnraum in diesem entstehen soll. Wenn ein Bauherr auf der Fläche mehr Wohnraum schafft, zum Beispiel durch ein weiteres Stockwerk, muss dieser auch mehr für das Grundstück bezahlen.

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So gibt es in der Vorlage der Stadtverwaltung eine Beispielrechnung, die für eine kleinere Wohnfläche 9,6 Millionen Euro kalkuliert. Für eine größere Wohnfläche würden für das Grundstück 9,8 Millionen Euro fällig. Jeweils bei 30 Prozent geförderten Wohnbau. Die Kosten für den Abbruch werden außerdem für eines der beiden Grundstücke mit rund 400.000 Euro kalkuliert, für das andere mit 150.000 Euro.

Ein ungewöhnlicher Vorgang

Dass die Stadt für dieses Projekt das Grenzbachareal verkauft, ist ungewöhnlich, so steht es auch in der Vorlage. Normalerweise vergibt die Stadt Konstanz städtische Flächen häufig im sogenannten Erbbaurecht. Die Fläche gehört also der Stadt, das Gebäude darauf jedoch dem Bauherren. Dadurch kann das Grundstück nicht teurer weiterverkauft werden. Allerdings ist der Gedanke in diesem Fall, dass ein Grundstückskauf für gemeinwohlorientierte Bauträger leichter zu finanzieren ist. Zudem stehen derzeit noch Gebäude auf den Grundstücken, die auch umgenutzt werden können.

Um zukünftige Spekulationen zu verhindern, soll ein Rückkaufsrecht für die Stadt im Vertrag festgeschrieben werden. Dieses soll 85 Jahre nach dem Verkauf greifen und so einen städtischen Einfluss auf die Fläche weiter ermöglichen.