Lichterloh brannten eine Gartenhütte und ein angrenzendes Geflügelgatter am Dienstagmorgen, 8. Juli, in der Eichbühlstraße im Konstanzer Stadtteil Wollmatingen, der SÜDKURIER berichtete. Einen Tag nach dem Unglück, bei dem viele Tiere verendeten, werden neue Informationen bekannt.
So teilte laut einer Pressemitteilung des Konstanzer Polizeipräsidiums ein Zeuge gegen 11 Uhr eine starke Rauchentwicklung ausgehend von einem Schuppen mit, der vermutlich brenne. „Bei Eintreffen der Feuerwehr stand eine Geflügelstallung, in der sich rund 50 Tiere befanden, bereits in Vollbrand“, heißt es in der Meldung.
Tauben, Puten und Hühner kamen ums Leben
Das in dem betroffenen Gehege gehaltene Geflügel konnte demnach nicht mehr gerettet werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die sich auf einen Polizeisprecher bezog, fielen den Flammen 15 Puten, 15 Hühner und 18 Tauben zum Opfer.
Auch das Veterinäramt war vor Ort. Zu den Aufgaben der Behörde gehört es unter anderem, den „Schutz des Lebens der Tiere zu sichern, aber auch Leid zu verhindern“, wie es beim Veterinäramt des Landkreises auf der Internetseite heißt. Das bedeutet, dass das Veterinäramt bei schweren Verletzungen Tiere auch töten muss.
Was macht das Amt in solchen Situationen?
In dem aktuellen Fall informierte die Polizei das Veterinäramt und bat um Amtshilfe, gibt Marlene Pellhammer, Pressesprecherin des Landratsamtes, auf SÜDKURIER-Nachfrage an. „Ziel war es, vor Ort zu prüfen, ob noch lebende Tiere versorgt oder gerettet werden müssen“, so Marlene Pellhammer. „Außerdem sollte gegebenenfalls entschieden werden, ob schwer verletzte und nicht mehr behandelbare Tiere tierschutzgerecht notgetötet werden müssen.“
Das Vorgehen des Veterinäramts ist dabei in einem solchen Fall klar: Besichtigung der Brandstelle und der beschädigten Haltungseinrichtung und Begutachtung aller überlebenden Tiere hinsichtlich ihres Gesundheitszustands und ihrer Unterbringungsmöglichkeiten. Danach wird geprüft, ob Tiere weiter vor Ort bleiben können oder in Notunterkünfte verlegt werden müssen. Zuletzt werden die Todeszahlen und Verletzungen dokumentiert sowie die „erforderlichen Folgemaßnahmen zum Tierwohl“ ergriffen.
Das Veterinäramt beurteilt dabei laut eigenen Angaben jeden Verletzungsfall einzeln: „Sind die Verletzungen behandelbar, wird eine tierärztliche Versorgung veranlasst.“ Oder: „Liegt eine so schwere Verletzung vor, dass eine Heilung aussichtslos ist, entscheidet das Amt über eine tierschutzgerechte Erlösung (Nottötung).“
Bei dem Brand kamen alle Tiere zu Tode. Die Höhe des Schadens bezifferte ein Polizeisprecher auf rund 5000 Euro. Die Ursache und die Umstände des Brandes sind derweil bislang ungeklärt. Laut Polizeiangaben hat das Kriminalkommissariat Konstanz in der Sache die Ermittlungen aufgenommen.