Wer sich an einem Grillplatz in den Wäldern des Landkreises derzeit ein Würstchen braten möchte, könnte einen Brand auslösen. Da aber weiterhin große Hitze und wenig Regen erwartet werden, un­ter­sagt nun das Landratsamt per Allgemeinverfügung die Nutzung aller Feuer- und Grillstellen im Wald. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Darin heißt es, dass dieses Verbot zunächst bis einschließlich 31. Juli 2023 gilt und wird bei anhal­ten­der Trockenheit gegebenenfalls verlängert. Sollte jedoch „innerhalb der Frist eine signifikante Entspannung der Waldbrandgefahr eintreten, wird die Untere Forstbehörde über eine vorzeitige Aufhebung entscheiden“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

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Für die Bürger bedeutet das, dass sie keine mitgebrachten Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nutzen dürfen. Die Untere Forstbehörde weist zudem darauf hin, dass schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe zu verheerenden Waldbränden führen kann und dass vom 1. März bis 31. Oktober in den Wäldern des Landkreises generell ein Rauchverbot besteht.

Verstärkte Kontrollen und bis zu 10.000 Euro Strafe

Außerdem heißt es in Allgemeinverfügung: „Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder verhängt werden.“ Und diese Bußgelder sind nicht zu unterschätzen: Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach dem Landeswaldgesetz mit einer Geldbuße von zu 2.500 Euro geahndet werden.

Bei Missachtung in besonders schweren Fällen muss mit sogar einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro gerechnet werden.

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