Der Gesundheitsverbund Konstanz braucht jedes Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag an Betriebsmittelzuschuss. Damit dieser Zustand nicht mehr zu lang andauert, will Landrat Zeno Danner so schnell wie möglich mit dem geplanten Neubau beginnen. Die Städte Singen und Radolfzell haben fünf Grundstücksvorschläge eingereicht, drei aus Singen, zwei aus Radolfzell.

Jetzt haben die Kreisräte, Vertreter der Spitalstiftung und der Hegau-Bodensee-Fördergesellschaft eine Exkursion zu allen fünf Standorten, die in der Diskussion stehen, unternommen, um sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort machen zu können.

Alle fünf Grundstücke bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit sich, die nun mithilfe eines Kriterienkatalogs geordnet und demnächst durch die Grundstückskommission mit einem Punktesystem bewertet werden. Kriterien sind zum Beispiel die Kosten von Grundstück und Neubau sowie die Erschließung des Grundstücks, die Beschaffenheit des Bodens, die Lärmbelastung der Umgebung und die Lage – also die Erreichbarkeit durch Zug und Straßenverbindungen. Ausschlaggebend ist auch, ob ein Hubschrauberlandeplatz auf dem Areal eingerichtet werden kann, denn ohne ihn geht es nicht.

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Wir stellen die fünf Optionen vor, wie sie in den Standort-Steckbriefen beschrieben sind, die die Beratungsgesellschaft Stein und Sommer als erste Annäherung erstellt hat.

  • Der alte Standort des Hegau-Bodensee-Klinikums Singen: Die Fläche befindet sich unmittelbar auf dem bestehenden Grundstück des HBH-Klinikums im vorderen Bereich des jetzigen Krankenhausgebäudes. Die Fläche verfügt über eine zu bebauende Grundfläche von 12.000 Quadratmetern plus eine kleinere Fläche von 2000 Quadratmetern. Damit erfüllt sie mit 1,4 Hektar das Mindestmaß an Grundfläche, das für den Klinikneubau gebraucht würde, es gäbe aber keinen Platz mehr für eventuelle Erweiterungsbauten.

    Landrat Zeno Danner hat deshalb schon im Vorfeld Zweifel angemeldet, wollte sich aber auch nicht dagegen stellen, dass die Option weiter untersucht wird. Das Grundstück ist erschlossen, es sind keine Altlasten bekannt. Ein Hubschrauberlandeplatz ist vorhanden. Die Lärmbelastung stammt vom Autoverkehr von der B34 und der Seehas-Schienenstrecke.
  • Singener Nordstadt: Die 10,3 Hektar große Grundstücksfläche ist im Moment unbebautes freies Feld und grenzt direkt an die Hohenkrähenstraße und die Bruderhofstraße in der Nordstadt in Singen an. Etwa 6,5 Hektar (65.000 Quadratmeter) der Fläche befinden sich bereits jetzt in städtischem Eigentum, der Rest im Privatbesitz. Aktuell wird es landwirtschaftlich genutzt, Altlasten seien keine bekannt, das hat laut Information des Landratsamts eine Voruntersuchung ergeben. Angesichts der Größe des Grundstücks eigne es sich für eine Bebauung durch ein Krankenhaus. Bisher sei das Grundstück an die Bruderhof- und die Hohenkrähenstraße angebunden, aber nicht weiter erschlossen. Ein Fuß- und Radweg entlang der Radolfzeller Aach sei vorhanden.
  • Singen an der A81: Das dritte Grundstück, das die Stadt Singen anbietet, liegt an der A81 und an der Schienenstrecke des Seehas, es grenzt außerdem an das Flüsschen Saubach. Die Gesamtfläche beträgt 21,8 Hektar inklusive Erweiterungsflächen. Davon sind 8,3 Hektar im Besitz der Stadt Singen, 2,9 Hektar in Landesbesitz, der Rest ist bislang Privateigentum. Im Moment wird auch dieses Grundstück landwirtschaftlich genutzt, es ist nicht durch Straßen erschlossen. Einen Hubschrauberlandeplatz einzurichten wäre kein Problem.
Bild 1: Wo wird das neue Klinikum gebaut? Das sind die fünf konkurrierenden Grundstücke
Bild: Schönlein, Ute
  • Radolfzell, an der B33/B34: Das vierte Grundstück befindet sich auf der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube, heute ist es bewaldet. Das 34 Hektar große Grundstück befindet sich im Besitz der Stadt Radolfzell. Dass das Grundstück auf der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube liegt, macht seine Problematik aus. Das Areal ist nicht erschlossen, hier müsste das Regierungspräsidium (RP) mitziehen.

    Weiterhin, so heißt es in dem Standort-Steckbrief für die Entscheidungsträger, wäre die Rodung des Waldes wäre dafür erforderlich, die Fläche ist aber bereits jetzt eine Ausgleichsfläche. Nutzte man sie also tatsächlich für eine Bebauung, müsste sie in doppelter Größe ausgeglichen werden. Das RP müsste auch noch bei einem dritten Punkt mitmachen: Es gibt Biotopflächen, von denen nicht klar ist, ob sie einen Hubschrauberlandeplatz verhindern.
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  • Radolfzell-Böhringen, südlich der Bahnlinie: Das fünfte mögliche Grundstück ist 14,3 Hektar groß und befindet sich noch vollständig in Privatbesitz. Sofort verfügbar wäre es auch dann nicht, wenn es an die Stadt Radolfzell verkauft würde, weil Bebauungs- und Flächennutzungsplan noch geändert werden müssten. Altlasten auf dem Gelände sind nicht bekannt.

    Allerdings ist es nicht erschlossen, weder in der Wasserversorgung, noch ist es durch Straßen angebunden. Entlang der Bahnlinie und im Süden des Grundstücks gebe es zudem Hecken und Gehölze, die als Biotop geschützt sind, heißt es im Steckbrief. Im Osten des Grundstücks liegt ein Fauna-Flora-Habitat, also ebenfalls ein Schutzgebiet, und mehrere Offenlandbiotope. Ob ein Hubschrauberlandeplatz auf diesem Grundstück einzurichten wäre, müsste noch geklärt werden, da durch die nahe Bahnlinie und das Biotop eventuell Einschränkungen bestehen.
Bild 2: Wo wird das neue Klinikum gebaut? Das sind die fünf konkurrierenden Grundstücke
Bild: SK