Freud und Leid liegen bei der Kinderbetreuung in Moos nahe beieinander. Kürzlich gab die Gemeindeverwaltung im Gemeinderat bekannt, dass tatsächlich allen Kindern, die auf der Warteliste stehen oder angemeldet sind, ein Betreuungsplatz angeboten werden kann – wenn auch zum Teil durch leichte Überbelegungen. Allerdings gibt es auch eine Entwicklung, die Eltern weniger freuen dürfte: Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden nämlich auch die Betreuungsgebühren angehoben.
Personalkosten, die durch Tarifsteigerungen zugenommen haben, sowie hohe Kosten für Gebäude, Ausstattung und Betrieb fordern die Gemeinde, heißt es in der Sitzungsunterlage erklärend.
Von Vertretern des Städtetages, des Gemeindetages und der Kirchenleitungen sei schon für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Steigerung von 7,5 Prozent empfohlen, diese wurde so auch vom Gemeinderat Moos beschlossen. Für das kommende Kindergartenjahr werde nun eine Steigerung von 7,3 Prozent empfohlen. Hierbei seien die Tarifsteigerungen ab April dieses Jahres um 3 Prozent noch nicht berücksichtigt, so die Sitzungsunterlage.
Wie viel kostet die Betreuung nun?
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren in Moos um rund sieben Prozent. Die Eltern müssen ab September ein wenig tiefer in die Taschen greifen. So soll die Kinderbetreuung zum Beispiel in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten im Ü3-Bereich für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren künftig 189 Euro kosten, bislang sind es 176 Euro.
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren sollen 147 Euro fällig werden (bisher 137 Euro), für ein Kind aus einer Familie mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren 100 Euro (bisher 93 Euro). Im U3-Bereich sind es künftig 378 Euro (bisher 352 Euro), 294 Euro (bisher 274 Euro) und 200 Euro (bisher 186 Euro).
Im Bereich der Ganztagesbetreuung müssen für Kinder im Ü3-Bereich gestaffelt 238 Euro (bisher 222 Euro), 196 Euro (bisher 183 Euro) und 149 Euro (bisher 139 Euro) gezahlt werden. Im U3-Bereich sind es 452 Euro (bisher 421 Euro), 368 Euro (bisher 343 Euro) und 274 Euro (bisher 255 Euro).