Was haben eine Spur der Verwüstung, ein stark beschädigtes Auto, ein Zeugenaufruf der Polizei und ein Insasse eines Gefängnisses gemeinsam? Was sich auf den ersten Blick wie der Beginn eines ziemlich schlechten Witzes anhört, hat im Hegau in den vergangenen Tagen für ziemlich viel Gesprächsstoff gesorgt. Was war passiert?

Anfang März ist es auf der Mühlhauser Straße zwischen Mühlhausen und Ehingen zu einem Unfall gekommen. Wie die Polizei damals informierte, habe ein unbekannter Fahrer mit seinem Opel Meriva eine kleine Spur der Verwüstung hinterlassen. Erst krachte er gegen 3 Uhr mit seinem Wagen gegen ein Metallgeländer eines dortigen Hauses, überfuhr danach eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige, riss diese aus der Verankerung und fuhr dann auch noch auf ein Auto, das in einer Hofeinfahrt stand, auf.

Unfallfahrer fährt einfach davon – bis es nicht mehr weitergeht

Damit noch nicht genug: Ohne sich um die Schäden zu kümmern, fuhr der Unbekannte einfach weiter in Richtung Mühlhausen. Kurz vor der Ortseinfahrt ließ er das völlig demolierte Auto jedoch schließlich stehen und flüchtete zu Fuß in unbekannte Richtung. „Trotz sofortiger Fahndungsmaßnahmen konnte der unbekannte Autofahrer nicht mehr festgestellt werden“, teilte die Polizei mit. Ein Zeugenaufruf sollte den unbekannten Unfallfahrer ausfindig machen.

Die Spur führt ins Gefängnis

Doch ab dann wird es kurios. Denn die Spur des Autobesitzers führt in ein Gefängnis. Entsprechende Gerüchte geistern in der Hegauer Doppel-Gemeinde seit Tagen herum. Doch was ist dran? Eigentlich doch gar nicht möglich, denn die Mauern deutscher Gefängnisse sind dick. Und dennoch sieht es so aus: An den Gerüchten stimmt eigentlich alles! Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz auf SÜDKURIER-Nachfrage mitteilt, habe sich der Halter des Unfallwagens tatsächlich in Haft befunden. Laut einer Sprecherin habe er dort einen Strafrest abgesessen – allerdings auf Bewährung. Dies bedeutet: Der Halter hatte einen Teil seinen Haftstrafe bereits abgesessen, der Rest wurde auf Bewährung gestellt.

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Dies dürfte sich nun ändern. Denn die Polizei teilt weiter mit: „Der Fahrer – gleichzeitig auch der Halter – hat sich am Abend nach dem Unfall, persönlich beim Polizeirevier in Singen gestellt.“ Was nun auf den Unfallfahrer zukommt, steht derzeit noch nicht fest. Was aber feststeht: In der Bewährungszeit darf sich der Verurteilte nichts zuschulden kommen lassen, das heißt, er darf keinerlei Straftaten mehr begehen. Auch kleinere Straftaten – wie zum Beispiel Schwarzfahren – können unter Umständen dazu führen, dass die Aussetzung der Strafe zur Bewährung auch noch nach mehreren Jahren widerrufen wird. Und angesichts einer Schadenssumme von rund 8.500 Euro dürfte die nächste Gerichtspost für den Unfallfahrer nichts Gutes bedeuten. Aber immerhin ein Gutes hat der Vorfall: Er zeigt nämlich, dass es nicht so leicht ist, aus dem Gefängnis auszubüxen, um eine Spritztour im Hegau zu machen.