Wenn die Stromversorgung als wichtige Infrastruktur in Städten und Gemeinden funktioniert, nehmen die meisten Menschen sie im Alltag als selbstverständlich hin. Doch wer Smartphone, Computer, Fernseher oder Kühlschrank zuverlässig nutzen möchte, ist ein auf ein stabiles Stromnetz angewiesen. Um steigenden Verbrauchszahlen und immer mehr Lieferanten, die selbst produzierten Strom einspeisen wollen, Herr zu werden, ist an vielen Orten eine Ertüchtigung des Stromnetzes notwendig.

Warum ist der Ersatzneubau notwendig?

Deshalb soll in naher Zukunft ein Ersatzneubau der bestehenden 110-Kilovolt-Hochspannungsleitung zwischen Meßkirch und Stockach (LA 1850) stattfinden. Die Netze BW als ein Tochterunternehmen der EnBW ist deshalb im Rahmen einer vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung bestrebt, in den betroffenen Kommunen entlang der Trasse ihr Projekt vorzustellen und die Planungen im Detail zu präsentieren. Betroffen ist auch Mühlingen, wo die Trasse durchführt.

Im Gemeinderat stellte Netze BW das Vorhaben und den Grund dafür daher vor. Nachdem unzählige Balkonkraftwerke ebenso wie immer mehr große PV-Freilandanlagen in der Region ans Netz gegangen sind, sei eine Ertüchtigung der bestehenden Leitung unumgänglich, begründet das Unternehmen. Zudem gehe der Trend zum Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen in den beiden Landkreisen Sigmaringen und Konstanz, welche entlang der Trasse liegen. Diese mache eine steigende Belastung wahrscheinlich.

Das ist geplant

Die neue Hochspannungsleitung solle eine Länge von insgesamt 24,6 Kilometern Länge haben. Der Stromkreis mit Einfachseil werde im Rahmen des Ersatzneubaus auf zwei Stromkreise erweitert und durch neue Leiterseile in Zweierbündeln ersetzt. Da die bestehenden Masten nicht auf zusätzliche Lasten ausgelegt sind, werden 88 Masten der Leitungsanlage trassen- und weitestgehend auch standortgleich ersatzneugebaut, informierte Netze BW im Rat.

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Die Fertigstellung ist laut Netze BW für das Jahr 2029 geplant. Bis dahin sollen zunächst im Zuge des Neubaus des Umspannwerks in Meßkirch die Masten eins bis vier demontiert werden. Die Masten fünf und sechs werden ersatzneugebaut.

Bevor die Arbeiten aber beginnen können, bedarf es einer Genehmigung, welche im aktuellen Fall im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen wird, so Netze BW. Hierfür müssten noch mehrere Voruntersuchungen erfolgen. Denn betroffen sind unter anderem die Grundstückseigentümer, auf deren Flächen die Trasse verläuft.

Grundstückseigentümer werden informiert

So wurden bereits die Grundstückseigentümer angeschrieben, auf deren Flächen sich Masten befinden und die von einem Neubau an veränderter oder am ursprünglichen Standort betroffen sind, berichtete Netze BW im Rat. Hier sollen zuvor durchgeführte geologische Bohrungen Aufschlüsse über den Untergrund am geplanten Standort bringen und den Planern die entsprechende Planungssicherheit geben.

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Die Netze BW hat für interessierte Bürgerinnen und Bürger aber auch für betroffene Landwirte zudem zahlreiche Möglichkeiten geplant, um sich zu informieren oder im Falle eines später auftretenden Schadens Kontakt aufzunehmen.

Während der Bauphase könne es zudem zu Nutzungseinschränkungen für die Grundstückseigentümer oder Pächter von Grundstücken kommen. Die von Netze BW beauftragten Fachfirmen würden jedoch mit großer Sorgfalt versuchen, Schäden zu verhindern. Sollte es jedoch trotzdem zu Schäden kommen, so werde man diese beheben oder entschädigen, versprach das Unternehmen im Gemeinderat.