Weihnachten steht vor der Tür und damit sehr bald auch Silvester – samt alljährlichem Feuerwerk. Um ins neue Jahr zu starten, geben die Deutschen jährlich viel Geld aus, 2023 wurde laut dem Online-Portal Statista mit dem Verkauf von Feuerwerk für Silvester in der Bundesrepublik ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt. Doch Achtung: Nicht überall darf auch tatsächlich geböllert werden. In Radolfzell erlässt die Stadt auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung, die Feuerwerk in bestimmten Gebieten verbietet.
Denn die historische Altstadt und insbesondere der Marktplatz mit Münster und Österreichischem Schlösschen wird laut der Stadtverwaltung zu Silvester von vielen Menschen besucht. Allerdings stelle gerade dort ein leichtfertiger Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen eine Gefahr dar – insbesondere für die alte Bausubstanz der Gebäude in der Altstadt wird.
Wo gilt das Verbot?
Wie es in der Allgemeinverfügung heißt, ist es darum zusätzlich zum vom 2. Januar bis zum 30. Dezember geltenden Abbrennverbot nun auch am Dienstag, 31. Dezember, sowie am Mittwoch, 1. Januar, verboten, in der Altstadt Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abzuschießen und abzubrennen. Dazu gehören zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.
Das Verbot gilt im Bereich zwischen der Bismarckstraße, der Schützenstraße und der Teggingerstraße im Norden, der Brühlstraße, der Untertorstraße und der Forsteistraße im Osten und der Friedrich-Werber-Straße inklusive der dortigen Parkplätze, der ehemaligen Güterhalle und dem ehemaligen Parkdeck, dem Bahnhofsplatz inklusive ZOB und dem Kapuzinerweg im Süden. Im Westen wird das Gebiet von der Klostergasse, der Scheffelstraße, dem Luisenplatz und der Fürstenbergstraße begrenzt. Wer sich nicht an das Verbot hält, dem droht eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro.
Große Gefahr durch Pyrotechnik
Wie in der Allgemeinverfügung begründet wird, herrsche durch die enge Bebauung in der Radolfzeller Altstadt sowie die Beschaffenheit der dortigen Gebäude ein „deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes“, aber auch „ein mögliches sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall“. Die Brandgefahr gebe dabei nicht in erster Linie von der Fachwerkbauweise der Gebäude aus. Stattdessen weisen die verschachtelten Häuser „unvermeidbar eine Vielzahl von Eintrittsmöglichkeiten für aufsteigende Feuerwerksraketen auf“.
Raketen, die laut der Allgemeinverfügung eine Abbrenntemperatur von bis zu 2000 Grad Celsius erreichen können, könnten zum Beispiel zwischen schlechtsitzende Ziegel, in Dachläden und Lüftungsöffnungen einschlagen sowie auf Balkonen, Terrassen und in Hinterhöfen Brände verursachen. „Zudem werden in den engen Winkeln der Altstadt zwischen den Häusern oftmals leicht entzündliche Materialien, wie Papier, Abfallsäcke und sonstige Gegenstände gelagert“, heißt es weiter.
Anderswo darf geböllert werden
Das öffentliche Interesse, Schäden zu verhindern, überwiege das private Interesse am Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Außerdem können Feuerwerkskörper auch auf anderen Straßen und Plätzen in Radolfzell, die von dem Verbot nicht betroffen sind, abgefeuert und abgebrannt werden.