Meist sind die Balkone im Hinterhof angebracht oder doch so wie nebenbei auf einem Vorsprung eingefügt und wirkt an klassizistischen Gebäuden eher wie eine repräsentative Plattform. Manche Häuser haben einen ultimativen Aufstieg aufs Dach und oben eine oft von der Dachkante zurückversetzte Dachterrasse, die einen grandiosen Ausblick auf Stadt, Land, See bietet.
Damit das so bleibt und die Kulisse der Altstadt Radolfzell als solche noch für die nächsten Generationen zu erkennen ist, hat der Gemeinderat schon vor zehn Jahren die Radolfzeller Altstadtsatzung oder genauer die „Gestaltungsatzung zum Schutz der historischen Altstadt“ beschlossen. Es sei nicht die Absicht der Satzung, dass neue Gebäude als Kopien historischer Gebäude errichtet würden.
Vielmehr sollen in der Altstadt auch Neubauten zugelassen werden, „bei denen in einem freien und fantasievollen Umgang mit den die Radolfzeller Altstadt bestimmenden historischen Gestaltungselementen, eine durchaus zeitgemäße Baugestalt erreicht werden kann“, heißt es zu den Zielen dieses Gesetzeswerks.
Das könnte etwas missverständlich sein oder unterschiedlich gedeutet werden. Deshalb stehen in der Altstadtsatzung sehr konkrete Vorgaben drin. Daran hat Professor Helmut Raff in der Sitzung des Gestaltungsbeirats erinnert: „Balkone sind am Bahnhofsplatz nicht möglich.“ Anlass waren gleich mehrere Bauanfragen. Sie sahen Gauben mit Balkonen in Richtung Bahnhof und See vor.
Das geht aber in der Altstadt nicht, die Gestaltungssatzung scheibt vor: „Balkone und Erker sind unzulässig, wenn sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, es sei denn, es handelt sich um historische Bauteile.“ Deshalb müsse für „eine behutsame Renovierung“ eine Variante ohne herausstehende Bauteile gewählt werden.