Viele Radolfzellerinnen und Radolfzeller sind nicht ausgelassen, sondern sorgenvoll ins neue Jahr gestartet. Inflation, schwächelnde Wirtschaft und die Energiekrise belasten die Haushaltskasse vieler Familien. Um dies ein Stück weit abzufangen, hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar das Wohngeld plus eingeführt. Wohngeldberechtigte können dank dieser Reform höhere Beiträge erhalten. Je nach Fall können bis zu 370 Euro mehr Wohngeld bewilligt werden.

Wegen der aktuell angespannten Finanzlage liegt es nahe, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Wohngeld plus stellen als in den Jahren zuvor. Doch dazu kann die Radolfzeller Stadtverwaltung noch nichts sagen. „Leider ist es uns zum jetzigen Zeitpunkt Anfang Januar noch nicht möglich, konkrete Aussagen dazu zu treffen, wie viele Menschen Wohngeld beantragen werden“, erklärt Nicole Rabanser, städtische Sprecherin auf Nachfrage dieser Zeitung. Erste Einschätzungen könnten erst Ende des Monats folgen, konkreter würde es vermutlich am Ende des ersten Quartals werden.

Anzahl der Wohngeldempfänger hat zugenommen

In der Vergangenheit hingegen ist die Zahl der Wohngeldbezieher in Radolfzell angestiegen. Im Jahr 2019 gab es rund 156 Zahlfälle pro Monat, so die Aussage der Stadtverwaltung. Im Jahr 2020 stiegt die Zahl nach Beginn der Corona-Pandemie und der Kurzarbeit in vielen Bereichen auf etwa 208 Fälle pro Monat. Die Zahl sank auch im Folgejahr 2021 nicht gravierend, da sollen es monatlich etwa 205 Zahlfälle gewesen sein. Und im Jahr 2022 seien monatlich rund 210 Anträge auf Wohngeld genehmigt worden.

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Bundesweit könnten rund zwei Millionen Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen mit einem höheren Zuschuss zu ihren Mietkosten rechnen, so eine Mitteilung des Städtetags Baden-Württemberg. Etwa 1,4 Millionen Haushalte würden durch die Reform erstmalig berechtigt sein, das Wohngeld Plus zu beantragen. Doch nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigenheim könnten in Form des Lastenzuschusses vom Wohngeld profitieren, wie der Städtetag weiter informiert.

Hilfe für die steigenden Nebenkosten

Um die steigenden Heizkosten abzufangen, wird im Wohngeld plus eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt. Auch soll es eine Klimakomponente geben. Petra Ott von der städtischen Stabsstelle Partizipation und Integration hofft, dass durch die Wohngeldreform ab Januar 2023 ein größerer Kreis von Personen Unterstützung bei den Mietzahlungen in Anspruch nehmen kann. „Wir würden uns freuen, wenn viele Wohngeldanträge bei uns eingehen und den Bürgern so geholfen werden könnte, ihre Mietkosten zu begleichen“, sagt sie.

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Wer ist berechtigt, Wohngeld zu beantragen?

Grundsätzlich seien alle Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum mieten und ihn selbst bewohnen, berechtigt, Wohngeld zu beantragen, wie die Radolfzeller Stadtverwaltung mitteilt. Bewilligt würden diese staatliche Unterstützung allerdings nur dann, wenn das Einkommen unter einer Bemessungsgrenze liegt, die sich nach der Haushaltsgröße, der Miete und dem jeweiligen Einkommen der Mitglieder des Haushalts errechne.

In einigen Fällen könnten auch Eigentümer einer Immobilie einen Zuschuss zu den allgemeinen Betriebskosten oder den Kreditraten bekommen. Bei Personen, die die Grundsicherung erhalten, seien die Mietkosten bereits in den Sozialleistungen berücksichtigt. Sie könnten kein Wohngeld beantragen.

Hilfe für Geringverdienende

Im Besonderen solle diese Unterstützung Geringverdienern helfen, teilt die Stadt weiter mit. Wer beispielsweise den Mindestlohn oder eine Rente in dieser Höhe erhält, werde das Wohngeld wahrscheinlich in Anspruch nehmen können. Das bedeutet dann bis zu 370 Euro pro Monat mehr im Geldbeutel.

Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, müsse einen Antrag auf Wohngeld ausfüllen. Die Anträge könnten zu den Öffnungszeiten bei der Stabsstelle Partizipation und Integration (Obertorstr. 10, Radolfzell), im Bürgerbüro sowie in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Ebenfalls stünden diese auch digital auf der städtischen Internetseite unter www.radolfzell.de/wohngeld als Download zur Verfügung.

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Personen, die im Jahr 2022 keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, können ab 1. Januar erneut einen Antrag auf Wohngeld bei dem zuständigen Wohngeldamt stellen.