Ab dem Jahr 2026 verkehrt der Stadtbus in Radolfzell nach einem neuen Konzept. Dieses sorgte bereits in der Vergangenheit für einige Diskussionen, insbesondere hinsichtlich der Anbindung von Böhringen, ins Altbohl und auf die Weinburg. Außerdem wird es teurer, da verstärkt auf Elektromobilität gesetzt wird. Nun waren im Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik die Eckpunkte für die Ausschreibung des neuen Konzepts Thema – und zwar nochmals mit einigen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung.

Diese Änderungen sowie die finalen Kernpunkte stellte Mathias Schmechtig von Nahverkehrsconsult den anwesenden Räten vor. Zwei wichtige Themen sind die Pünktlichkeit sowie Mindestanforderungen an Busse und Personal, um die Qualität der Busverbindungen zu garantieren. Denn in der Vergangenheit gab es vereinzelt Beschwerden bei der Stadt wegen Ausfällen und Unpünktlichkeit, berichtete Oberbürgermeister Simon Gröger in der Sitzung. Seit Anfang 2024 betreibt die SüdbadenBus GmbH (SBG) den Busverkehr wieder selbst, nachdem es zuvor Beschwerden über den Subunternehmer gegeben hatte.

So soll die Pünktlichkeit der Busse garantiert werden

Beim Qualitätsmanagement zur Überprüfung des neuen Busunternehmens setzt die Stadt daher ab 2026 auf ein Drei-Stufen-System, das Schmechtig vorstellte. Zunächst befindet man sich im Normalzustand (Stufe 0). Bei häufigen Fahrtausfällen rutscht das Unternehmen zunächst in Stufe 1, danach in Stufe 2. Je höher die Stufe, desto schärfer fallen die Sanktionen und die Überprüfungen durch die Stadtwerke als Auftraggeber aus, stellte Schmechtig vor.

Hierdurch soll auch der Aufwand für das Busunternehmen selbst steigen, weil beispielsweise in Stufe 1 monatliche Qualitätsgespräche verpflichtend werden könnten und ab Stufe 2 der Geschäftsführer daran teilnehmen müsste.

Bewährt das Unternehmen sich in der Folge, kann es wieder in eine niedrigere Stufe gelangen. Die Weitergabe von Dienstleistungen an Subunternehmen soll zudem nur eingeschränkt und nach schriftlicher Zustimmung durch die Stadtwerke erlaubt sein.

Mindestanforderungen an Fahrzeuge und Personal

Als Fahrzeuge sollen für die Linien 1, 2, 3 und 5 verpflichtend Elektrobusse zum Einsatz kommen. Bis alle Elektrobusse angeschafft sind, sollen Dieselbusse verkehren. Auf der Linie 4 ist aufgrund der hohen Tageslaufleistung ohne Möglichkeiten zur Zwischenladung ein Hybridbus vorgesehen, so Gröger. Zudem soll auf der Linie 6 ein Kleinbus mit Batterieantrieb verkehren.

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Für Einzelfahrten im Schülerverkehr ist ein Dieselbus der Euro-6-Norm als Mindestanforderung in der Ausschreibung laut Gröger vertretbar, da ein Elektrobus bei der geringen Fahrtenzahl zu teuer wäre.

An die Fahrer der Busse gibt es zudem Mindestanforderungen unter anderem hinsichtlich Sprach- und Ortskenntnissen. Im Stadtverkehr müssen sie Deutsch auf B2-Niveau, im Linienbedarfs- und Schulbusverkehr auf B1-Niveau sprechen.

Längere Vertragslaufzeit ist wirtschaftlich sinnvoller

Eine weitere Änderung gegenüber der bisherigen Planung betrifft die Vertragslaufzeit mit dem Busunternehmen. Sie soll nun 13 Jahre betragen anstatt nur zehn Jahre, wie durch EU-Recht eigentlich vorgegeben und vom Gemeinderat zuerst beschlossen. Denn Ausnahmen seien erlaubt, wenn sie gerechtfertigt sind, so Schmechtig.

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Im Radolfzeller Fall sind Fördermittel der Grund dafür. Denn seit 2024 wird die Anschaffung von Elektrobussen vom Land Baden-Württemberg gefördert. Im Raum stehen 1,2 Millionen Euro für fünf Busse. Den Antrag dazu muss allerdings der Auftragnehmer, also das Busunternehmen, das nach der Ausschreibung den Zuschlag erhält und die Busse auch anschafft, stellen. Für 2026 ist dies bis zum 31. Oktober 2025 möglich.

Schmechtig rechnet damit, dass erst Anfang 2026 die Förderbescheide vorliegen. Alle Busse dürften dann erst 2027 zur Verfügung stehen, erklärte er weiter. Bei einer Vertragslaufzeit von nur zehn Jahren kämen die Busse im schlechtesten Fall dann nur acht Jahre zum Einsatz. Sie hätten am Vertragsende aufgrund der angenommenen Abschreibung über zehn Jahre also noch einen Restwert, so Schmechtig. Mit einer längeren Vertragslaufzeit wäre die Wertschöpfung besser.

Zudem beträgt die Haltbarkeit der Batterien sechs bis maximal acht Jahre, erklärte der Experte. Wären die Busse nur zehn Jahre im Einsatz, würden sie also kurz vor Ende des Vertrags noch neue Batterien erhalten, was wirtschaftlich ebenfalls nicht sinnvoll wäre. Insgesamt liegt der ökonomische Vorteil laut Sitzungsvorlage bei 125.000 Euro pro Jahr.

Wie geht es nun weiter?

Unter den Ausschussmitgliedern stießen die Eckpunkte überwiegend auf Zustimmung. Jürgen Keck (FDP) und Markus Zähringer (SPD) äußerten lediglich Bedenken hinsichtlich der Qualitätssicherung. Keck zeigte sich zudem kritisch wegen der vergleichsweise hohen Anschaffungskosten von Elektro- gegenüber Dieselbussen.

Jürgen Aichelmann (Freie Wähler) wies außerdem auf die Anregung aus dem Seniorenrat hin, ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse in den Randzeiten beispielsweise zur Anbindung des neuen Seniorenheims einzusetzen. Laut Gröger werde dies bereits geprüft.

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Am Ende stimmte der Ausschuss einstimmig für die Eckpunkte der Ausschreibung. Dieser muss am 4. Februar nun noch der gesamte Gemeinderat final zustimmen, damit sie umgesetzt werden kann. Die Ausschreibung würde bei Zustimmung im Februar erfolgen, im Anschluss dann die Vergabe. Bis Ende Oktober 2025 hat das siegreiche Busunternehmen dann Zeit, Fördermittel für 2026 zu beantragen.